Wolfenbüttel schränkt Wasserentnahme ein

Ab sofort darf kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden.

Die Wasserentnahme im Landkreis ist ab sofort eingeschränkt (Symbolfoto).
Die Wasserentnahme im Landkreis ist ab sofort eingeschränkt (Symbolfoto). | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Wegen anhaltender Trockenheit führen viele oberirdische Gewässer im Landkreis Wolfenbüttel aktuell nur noch sehr geringe Wassermengen. Um die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und die Grundwasserstände zu sichern, erlässt der Landkreis Wolfenbüttel als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme. Die Verfügung gilt ab sofort. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.



Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern der 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung ist ab sofort bis einschließlich 30. September untersagt – auch dann, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Regelung gilt insbesondere für Wasserentnahmen mittels technischer Hilfsmittel wie Pumpen im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs.

Einschränkungen bei Grundwasserentnahmen


Auch die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung wird eingeschränkt: In der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr ist die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlichen Flächen, forstwirtschaftlichen Flächen sowie Sportanlagen (z. B. Rasen- und Tennisplätze) untersagt. Diese Einschränkung gilt auch bei bestehender wasserrechtlicher Erlaubnis.