Wolfenbüttel soll zur "Gartenstadt" werden: Aber es gibt ein Problem

Wolfenbüttel soll 2030 Austragungsort der Landesgartenschau werden, hierfür gibt es aber viele Dinge zu klären. Auch die Bürger sind gefragt.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Seitens der Politik ist der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, dass sich Wolfenbüttel für die Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2030 bewirbt. Seit dem vergangenen Jahr arbeitet man seitens der Stadt an den Plänen. Im Rahmen der Sitzung am kommenden Dienstag wird der städtische Bauausschuss über erste Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert.



Demnach ist für dieses Jahr die Konzepterstellung - auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit - vorgesehen. Hierzu soll 2024 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Gegebenenfalls wird dann im folgenden Jahr eine Bewerbung abgegeben. Diese muss spätestens im September 2025 eingegangen sein. Für die Bewerbung zur Landesgartenschau seien zwei Beschlüsse der städtischen Gremien notwendig. Im Frühjahr 2024 will die Verwaltung auf Grundlage der Bürgerbeteiligung und der Konzepterstellung eine Beschlussvorlage zur Beauftragung der Machbarkeitsstudie vorlegen. Auf dieser Grundlage soll im Frühjahr 2025 eine Beschlussvorlage zur Bewerbung folgen.

Erste Entscheidung gefallen


Doch eine erste Entscheidung ist gefallen. Die Verwaltung legt sich in Sachen Veranstaltungsort auf den Bereich der Innenstadt fest. Die Konzepterstellung und die Bürgerbeteiligung werden sich ausschließlich auf dieses Gebiet konzentrieren. Das Planungsgebiet erstreckt sich entlang der Oker im Stadtkern von Wolfenbüttel. Der Stadtgraben, die Wallanlagen, der Park hinter dem Gefängnis, der Seeliger Park oder auch die Meesche hätten laut Verwaltung die größten Potentiale für eine Landesgartenschau. Die Verkehrsanbindung und die Synergien mit anderen touristischen Angeboten seien hier am höchsten. In der Vorprüfung seien zahlreiche weitere Standorte betrachtet und letztendlich verworfen worden.

Teile der Innenstadt nicht mehr zugänglich?


Die Verwaltung sieht hier die Chance, auch für die Zeit nach der Landesgartenschau einen zusammenhängenden Erlebnisraum an der Oker zu schaffen. Doch es gibt auch ein Problem. Da für eine Landesgartenschau Eintritt verlangt wird, könnten Teile im Kern der Innenstadt dann nicht mehr frei zugänglich sein. Die Nutzung müsste im Zeitraum der Veranstaltung eingeschränkt werden. Eine aufwändige Einzäunung von Bereichen mit hoher Verbindungsfunktion für Fußgänger und Radfahrer soll aber vermieden werden.

Günstige Jahreskarten für die Bürgerinnen und Bürger seien hier ein möglicher Ansatz. Eine andere Möglichkeit bestehe darin, den kostenpflichtigen Kernbereich der Landesgartenschau zu minimieren und weite Teile der Flächen kostenlos zugänglich zu belassen. Ob ein solches Konzept funktionieren kann, werde ein wichtiger Baustein der Machbarkeitsstudie sein.

Ein wichtiger Grund für die Wahl der Innenstadt als Austragungsort sei die bestehende Verkehrsinfrastruktur. Die Verbindung mit der Bahn und Bussen sei gut, und könne bis zum Jahr 2030 weiter ausgebaut werden. Für den Autoverkehr sei dagegen keine große zusätzliche Infrastruktur nötig. Gerade an den Wochenenden und in den Ferien seien die großen Sammelstellplätze in Innenstadtnähe nicht voll ausgelastet.

Themensuche noch offen


Auch ein aussagekräftiges Thema für die Landesgartenschau wird noch benötigt. Dieses soll Stärken und Alleinstellungsmerkmale identifizieren und vorhandene Ressourcen nutzen. Als Grundlage der Debatte werden die Themenfelder "Gärtnerstadt", "Wasser" und "Zusammenwachsen" vorgeschlagen. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung sollen die drei Themen vorgestellt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auf ihre Potentiale geprüft werden. Am Ende des Bürgerbeteiligungsprozesses soll eines der Themen den Schwerpunkt der Landesgartenschau bilden. Denkbar sei auch die Festlegung auf ein starkes Oberthema, oder aus eine Mischung von Ansätzen.

Es kann teuer werden


Im Rahmen der Konzepterstellung sollen auch die Kosten der Landesgartenschau ermittelt werden. Dabei soll die Finanzierung wird in zwei getrennten Budgets erfolgen – dem Investitionsbudget und dem Durchführungsbudget. Das Durchführungsbudget beinhaltet Ausgaben in Höhe von zirka 10 bis 15 Millionen Euro. Diese fallen für temporäre Wege und Plätze, temporäre Vegetations- und Ausstellungsflächen sowie die Kosten für Personal und Organisation an. Die Kosten solltn größtenteils durch die Einnahmen gedeckt werden, welche sich aus Eintrittsgeldern, Sponsorengeldern, Verpachtungen sowie aus Zuschüssen und Spenden zusammensetzen.

Die notwendigen Finanzmittel für Investitionen könnten erst auf Basis der geplanten Maßnahmen ermittelt werden. Für die Daueranlagen und die Baunebenkosten lägen die üblichen Kosten für eine Landesgartenschau zwischen 20 und 30 Millionen Euro. Der Betrag könne durch Förderprogramme um zirka 25 Prozent reduziert werden. Diese Erfahrungswerte aus den letzten Jahren könnten im Einzelfall aber stark abweichen. Eine echte Kostenschätzung könne man noch nicht abgeben.


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