Wolfenbüttel. Bereits im Mai diesen Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt: laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig. Kunden können diese Gebühren von ihren Banken zurückfordern. Nach aktueller Urteilsverkündung des BGH gilt dies auch rückwirkend für Kreditverträge, die zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden und damit nicht in die bereits bestehende Verjährungsfrist von drei Jahren fallen. Ansprüche können nach Bekanntgabe des Urteils jedoch nur bis Ende diesen Jahres geltend gemacht werden. Nach Medieneinschätzungen drohen den Banken dadurch Rückzahlungsansprüche in Milliardenhöhe. Auch die in Wolfenbüttel ansässigen Banken sind hiervon betroffen.
Lutz Tantow, Pressesprecher der BLSK. Foto: Thorsten Raedlein
Dr. phil. Lutz Tantow, Pressesprecher der Braunschweigischen Landessparkasse, teilte auf Anfrage unserer Online-Zeitung mit, dass seine Bank in der Vergangenheit auch Bearbeitungsgebühren dieser Art erhoben habe. Seit einiger Zeit verzichte man jedoch darauf. Man werde das Urteil nun kurzfristig prüfen und Schlüsse daraus ableiten. Erstattungsanträge, die in der Vergangenheit aus Gründen der Verjährung von der Landessparkasse abgelehnt wurden, würde man ebenso nun erneut auf gültige Ansprüche überprüfen. Ob die Bank jetzt mit einem Ansturm von Erstattungsanträgen zu rechnen habe, vermochte er nicht einzuschätzen.
Vorstandssprecher der Volksbank Börßum Hornburg, Christian Müller. Foto:
Ebenso handhabt es die Volksbank Börßum-Hornburg. Vorstandssprecher Christian Müller teilte mit, dass auch seine Bank zuerst das schriftliche Urteil abwarte und dann entsprechend handeln würde. Kunden, die zwar Erstattungsansprüche gestellt hatten, jedoch aufgrund unklarer Rechtslage abgelehnt wurden, wären bereits mit Ablehnung darüber informiert wurden, dass ihr Anliegen bei neuer Rechtslage wieder geprüft würde.
Ernst Gruber, Vorstand Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter Foto: Thorsten Raedlein
Für die Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter bezog Vorstand Ernst Gruber Stellung. Seine Bank habe durch die Medien von dem Urteil erfahren, so dass man auch hier die schriftliche Begründung abwarten muss. Selbstverständlich werde auch die Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter gegenüber ihren Kunden, auf Antrag, urteilsgemäß entscheiden. An gesetzliche Vorgaben werde man sich "natürlich halten". Seine Bank verzichte seit der ersten Urteilsverkündung des BGH, im Mai diesen Jahres, auf Bearbeitungsgebühren für Kredite. Wichtig ist ihm klarzustellen, dass man aber auch bis dahin völlig gesetzeskonform gehandelt habe. "Es entsteht in den Medien ein Eindruck, als hätten die Banken unrechtmäßig gearbeitet." Es habe keine versteckten Kosten gegeben und man habe alles transparent, so auch die Bearbeitungsgebühr, in den Verträgen ausgewiesen. Die Verträge wurden alle nach bis dahin gültigem Recht abgeschlossen.
Auch das Bankhaus Seeliger haben wir angefragt, wobei man hier generell keine Auskunft zu dem Thema geben möchte.
Musterbrief für die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Musterbrief erstellt, mit dem Bankkunden unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren von ihrem Kreditinstitut zurückfordern können.
Link zum Musterbrief
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