Wolfenbüttel. Steuern, Gebühren und Bußgelder - häufig müssen Bürger solche Beträge an die für sich zuständige Kommune abführen. Doch nicht immer geschieht das in der Sorgfalt, wie sie vielleicht geboten ist. Nicht selten laufen die Kommunen hinter eben diesen Beträgen her. Dabei kommt ein hübsches Sümmchen zusammen, das in der Stadtkasse fehlt. Im Fall der Stadt Wolfenbüttel sind das knapp eine Million Euro.
914.000 Euro sind an Forderungen der Stadt Wolfenbüttel gegenüber einigen Bürgern offen. Schlägt man diese Summe auf die Einwohnerzahl von 52.165 um, ergibt sich daraus eine Pro-Kopf-Forderung von 18 Euro. Was jedoch nicht heißt, dass jeder einzelne Bürger bei der Stadt in der Kreide steht.
Vergleicht man die Zahlen aus 2020 mit denen des Vorjahres - 2019 waren es 328.000 Euro- fällt sofort auf, dass sich viele der ausstehenden Beträge nahezu verdreifacht haben. Auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein, wie es zu diesem Anstieg der Schulden kommt. Demnach sei der große Unterschied in einigen Bereichen mit der derzeitigen Corona-Situation zu erklären. So würden beispielsweise viele Unternehmen die von der Regierung eingeräumte Möglichkeit der Stundung von Steuer-Zahlungen in Anspruch nehmen. Und so sei es nicht verwunderlich, dass es aus dem Jahr 2020 Ausstände an Gewerbesteuern in Höhe von 398.000 Euro gab. Im Jahr 2019 lagen die offenen Beträge bei 109.000 Euro. Hier müsse die Stadt vorerst nicht tätig werden, was auch den Rückgang bei den Verwaltungsgebühren von 59.000 auf 25.000 Euro erklärt. Wo kein Handeln seitens der Verwaltung notwenig werde, da entstünden auch keine Kosten.
Bei den Grundsteuern stehen 27.000 Euro auf der Forderungsseite der Stadt. Hundebesitzer schulden der Stadt 4.000 Euro und an Straßenreinigungsgebühren sind 2.200 Euro offen. Einen Großteil der offenen Forderungssumme, nämlich 81.000 Euro, verbucht die Stadt unter sonstigen Benutzungsgebühren. Welche Bereiche das genau betrifft, wurde jedoch nicht mitgeteilt. Genauso bei einem weiteren, großen Posten von 120.000 Euro, der unter "sonstiges" geführt wird. 17.000 Euro sind an Vergnügungssteuern offen und weitere 8.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten, die von dem einen oder anderen Bürger begannen wurden.
Einen weiteren, großen Posten bilden mit 232.000 Euro Fremd-Forderungen und Beträge aus Amtshilfen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beträge aus Ordnungswidrigkeiten, die von Bürgern in anderen Kommunen begangen wurden und deren Vollstreckung an die Stadt Wolfenbüttel übertragen wurde.
Apropos Vollstreckung: Bürger, die ihren Zahlungen nicht nachkommen, werden von der Verwaltung zunächst angeschrieben und aufgefordert, ihre Schulden zu begleichen. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, schickt die Stadt ihren eigenen Vollstreckungsbeamten vorbei.
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