Wolfenbüttel: Änderung der Satzung auf Probe - Ausschank von alkoholischen Getränken auf dem Wochenmarkt

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| Foto: Marc Angerstein



Alkohol auf dem Wochenmarkt? Bisher war dies nur beschränkt möglich. Nämlich nur dann, wenn er aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus stammte.

Dies besagt die Satzung der Stadt Wolfenbüttel aus dem Jahr 1984. Nun will die Stadt Wolfenbüttel den Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken auf dem Wochenmarkt gestatten. Das ging aus der heutigen Ratssitzung in der Lindenhalle hervor und wurde dort mehrheitlich beschlossen.

Zwar besteht seitens der Standbetreibern kein Bedarf, Alkohol auszuschenken, da der Wochenmarkt am Vormittag stattfindet. Dennoch lässt die Stadt ab dem 1. April einen Probelauf zu. "Wir werden die Situation im Auge behalten und falls notwendig, wird die Erlaubnis von der Verwaltung wieder zurückgezogen. Deshalb sehen wir eine Befristung von einem halben Jahr vor", so Bürgermeister Thomas Pink.

Damit ist also der Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke auf dem Wolfenbütteler Wochenmarkt beschlossen. Es sei jedoch nicht zu erwarten, dass fortan auch Marktbeschicker mit einem ausschließlichen Angebot an alkoholischen Getränke am Wochenmarkt teilnehmen.


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