In der Nacht zum 31. Januar 2011 brannten drei Häuser an der Frankfurter Straße beinahe vollständig aus. Ein Wohnhaus stürzte ein und vergrub mehrere Fahrzeuge unter Schutt und Asche. Vier Menschen, darunter auch Feuerwehrmänner, mussten aus den Flammen gerettet werden. Zur Zeit des Ausbruchs sollte in dem roten Gebäude am Schützenplatz eine Spielhalle entstehen. Nun liegt das Gebäude brach, denn die Versicherung zahlt nach Auskunft des Besitzers Werner Nädler nicht.
Die Ruine vom Schützenplatz aus gesehen. Foto: Anke Donner)
Für Besitzer und Unternehmer Werner Nädler ist das ein Fiasko. Seit mehr als zwei Jahren kämpfe er nun schon darum, dass die „Öffentliche Versicherung“ die Versicherungssumme zahle und er mit dem Wiederaufbau beginnen könne. „Für mich ist das ein Unding“, erklärt Nädler unserer Online-Zeitung gegenüber. „Die Versicherung versucht mit Manipulation der Gutachter um die Zahlung der Summe herum zukommen. Das müssen sie sich mal vorstellen“, klagt er am Telefon sein Leid.
Obwohl laut Nädlers Aussage nach, dem Brand kein Fremdverschulden nachgewiesen werden konnte und man keine genauen Erkenntnisse über die Brandursache erbringen konnte, habe die Öffentliche Versicherung bis heute nicht einen Euro gezahlt. „Wir haben einige Arbeiten schon selbst finanziert und hohe Summen investiert. Wir haben den größten Unrat beseitigt und ein „Notdach“ anbringen lassen. Das hat mich schon viele tausend Euro gekostet“, erzählt Nädler weiter.
Am meisten ärgere den Unternehmer aber, mit welchen Mitteln die Versicherung offensichtlich um die Zahlung herum kommen will. „Die spielen ein ganz unfaires Spiel mit mir. Ich habe Beweise, dass die Gutachter manipuliert worden sind“, so Nädler.
In dem roten Gebäude an der Frankfurter Straße sollte eine Spielhalle entstehen als der Brand ausbrach Foto: Anke Donner)
Werner Nädler begründet seinen Verdacht damit, dass die Sachverständigen keine ausreichenden Informationen über die Höhe und den Umfang der Versicherungsverträge hätten. „Die Gutachten basieren auf falschen Tatsachen. Kein Gutachter wurde ausreichend von der Versicherung darüber informiert, was überhaupt Gegenstand der Versicherung ist.“
Zurzeit hat Werner Nädler eine Klage gegen die Versicherung und die Gutachter eingereicht und möchte aus Verfahrensgründen nicht weiter ins Detail gehen. Es sei jedoch kein Einzelfall, dass die Versicherungen zu solch unfairen Mitteln greifen würden. Auch das könne er beweisen. Momentan wartet Nädler auf das letzte Gutachten. „Das sollte eigentlich schon im Januar vorliegen. Bis jetzt ist aber nichts gekommen“, erzählt er.
Nädler rennt derweil die Zeit weg. „Ich habe nur drei Jahre Zeit, das Gebäude wieder instand zu setzten, danach verfällt die Baugenehmigung. Gute zwei Jahre sind inzwischen vergangen.“
Was genau es mit der Baugenehmigung auf sich hat, erklärt der städtische Bauamtsleiter Gerhard Willms: „So lange keine Gefahr von dem Gebäude ausgeht und das Gelände abgesichert ist, spricht von Seiten der Stadt erst einmal nichts dagegen, dass da die Ruine steht. Natürlich sieht es nicht so schön aus. Nach Ablauf der Baugenehmigung nach drei Jahren, kann der Eigentümer einen neuen Antrag stellen. Das Prozedere geht dann zwar von vorne los, aber wenn keine Veränderungen anstehen, dann wird die Genehmigung auch erteilt. Die Voraussetzungen dürfen sich nur nicht ändern, dann ist das kein Problem“, so der Fachmann vom Wolfenbütteler Bauamt. Zum Sachverhalt zwischen Nädler und der Versicherung kann er keine Auskunft geben.
Das ehemalige Wohnhaus wurde durch den Brand zerstört Foto: Anke Donner)
Für Werner Nädler bedeutet die Warterei auf die Versicherung, Geld und Nerven. „Jeden Tag verliere ich Geld. Ich habe Schadensersatzklage eingereicht. Aber ich bin auch einfach nur stinksauer über diese Machenschaften. Das darf doch alles nicht sein.“
Gerne würde der Unternehmer aus Wolfenbüttel das Gebäude wieder herrichten. „Genau weiß ich noch nicht, wie es mal werden soll. Ein Gastronomiebereich wäre wünschenswert, vielleicht eine Cocktailbar…“, erzählt er.
Wir haben nach dem Gespräch mit Werner Nädler mit der „Öffentlichen Versicherung Braunschweig“ Kontakt aufgenommen. Am Telefon erklärte uns Melanie Meyer, Pressesprecherin der "Öffentlichen Versicherung": "Wir können und dürfen zurzeit nicht viel dazu sagen. Es läuft ein Verfahren, da der Eigentümer die Versicherung verklagt hat. Es hat in der Vergangenheit bereits zwei Gutachten gegeben. Eines davon wurde damals von der Polizei in Auftrag gegeben, um die Ursache zu klären. Nun steht noch ein drittes Gutachten aus, welches von einem externen Gerichtsgutachter erstellt wird", so Melanie Meyer. Zu Nädlers Vorwürfen, man habe die Gutachten manipuliert, kann sie wegen des laufenden Verfahrens nichts sagen.
Der Besitzer der Brandruine, Werner Nädler, hat sich am gestrigen Nachmittag an unsere Redaktion gewandt. Der Grund dafür war, dass sich im Artikel über die Brandruine auf der Frankfurter Straße, der Fehlerteufel eingeschlichen hatte. Diesen möchten wir natürlich sofort aus dem Weg räumen und veröffentlichen hier die überarbeitete Version:
Werner Nädler möchte darauf hinweisen, dass es sich zwar sehr wohl um eine Manipulation der Gutachter handele, der Vorwurf, sie würden sich dadurch einen finanziellen Vorteil verschaffen, ist jedoch falsch.Dies betonte Nädler noch einmal ausdrücklich. Werner Nädler informierte unsere Redaktion darüber, dass die Sachverständigen zwar falsche Gutachten erstellt haben, dies aber ohne ihr Wissen. Die Gutachter haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Den Vorwurf der Manipulation erhebt der Wolfenbütteler Unternehmer jedoch gegen die "Öffentliche Versicherung". Diese habe den zuständigen Gutachtern keine ausreichenden Informationen über Inhalt und Umfang der Versicherung übermittelt. Das Schadensmanagement beeinflusse dadurch wissentlich die Arbeit der Gutachter, indem sie ihnen wichtige vertragliche Informationen vorenthält. Auf telefonische Nachfragen seitens der Gutachter, über den Umfang der jeweiligen Versicherungen, gab die Versicherung keine, oder falschen Angaben an die Gutachter weiter.
Nädler selber habe in seinem Fall die Versicherung darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorgehensweise nicht akzeptabel und
kriminell sei und hat daraufhin ein erneutes Gutachten angefordert. Dies stehe aber zum jetzigen Zeitpunkt noch
aus.
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