Weniger Elterngeld für Kinder im ersten Lebensjahr, danach KiTa oder Betreuungsgeld für Kinder bis zum dritten Lebensjahr und größere Freibeträge für Unterhaltspflichtige: drei familienrelevante Änderungen.
Die Neuberechung der Elterngeldsätze auf Grundlage des Bruttogehalts verringert für viele Familien die Höhe des Elterngeldes. Der neue Pauschalabzug von 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Sozialversicherung liegt über den aktuellen Beitragssätzen, was zu der Verringerung führt. Bisher war Berechnungsgrundlage das nachgewiesene Nettoeinkommen nach tatsächlichen Abzügen.
Für die Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren erhalten Eltern ab August diesen Jahres - nach dem Anspruch auf Elterngeld für die ersten zwölf bis 14 Monate - ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 100 Euro. Damit soll die heimische Betreuung derjenigen in öffentlichen Einrichtungen gleichgestellt werden. Ab August haben Eltern per Gesetz einen Anspruch auf einen Krippenplatz.
Unterhaltspflichtige haben künftig mehr im eigenen Geldbeutel. Der Selbstbehalt wurde im Zuge des Anstiegs der Hartz-IV-Regelsätze angehoben. So dürfen erwerbstätige, unterhaltspflichtige Elternteile mit künftig mindestens 50 Euro mehr für den Eigenbedarf rechnen, anstelle der bisherigen 950 Euro. Der Selbstbehalt im umgekehrten Fall bei Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern steigt von 1500 Euro auf 1600 Euro. Die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" für Kinder getrennt lebender Eltern bleiben davon unberührt.
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