Verkehrswacht Wolfenbüttel und Braunschweigische Landssparkasse: "Betäubungsmittel haben im Straßenverkehr nichts zu suchen"




Drogen im Straßenverkehr schränken nicht nur das Fahrvermögen drastisch ein,
sondern erhöhen auch die Risikobereitschaft. Bernd Gutsche, Vorsitzender der Verkehrswacht Wolfenbüttel und Meik Rahmsdorf, Regionsleiter Wolfenbüttel-Bad Harzburg der Braunschweigischen Landessparkasse, luden am Freitag zu einer Informationveranstaltung über Gefahren im Straßenverkehr.

40 Gäste waren herzlich eingeladen den Referaten von Prof. Dr. Wolfgang Grellner, Institut für Rechtmedizin der Universität Göttingen, Dr. Torsten Baumgarten, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig, und Polizeikommissarin Nancy Lindemann, Polizeikommissariat Wolfenbütel zu lauschen. Die geladenen Zuhörer waren allesamt in Führungpositionen. „Sie alle sind Multiplikatoren, Sie sind verantwortlich für Ihre Angestellten. Wir möchten Ihnen heute dieses Wissen vermitteln, um im Falle des Betäubungsmittelmissbrauchs der Angestellten argieren zu können“, so Bernd Gutsche, Vorsitzender der Verkehrswacht.
Referent Prof. Dr. Grellner ging in seinemm Votrag detailliert auf „Drogenprobleme aus rechtsmedizinischer Sicht“ ein. Er erläuterte die Auswirkungen auf das physische und psychische Befinden des Verkehrsteilnehmers.

Die möglichen Wirkungsweisen von Drogen auf das Fahrvermögen sind individuell verschieden. Sie werden stark durch die Häufigkeit des Konsums und der allgemeinen körperlichen und geistigen Verfassung beeinflusst.
Besonders gefährlich ist die Kombination verschiedener Drogen, Mischkonsum. Wenn dazu auch noch Alkohol kommt, sind Folgen und Dauer eines Rausches nicht kalkulierbar. Müdigkeit und mangelnde Flüssigkeitszufuhr verstärken dies noch.
Der Vorsitzende Richter Dr. Torsten Baumgarten erzählte genaueres über „Gefahrenabwehr gegen Drogenkonsum in Straßenverkehr“. Die rechtlichen Konsequenzen bei Beutäubungsmittelverstößen.

Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, um Fahruntauglichkeit zu definieren. Es gilt die „Null-Promille-Grenze“ für illegale Drogen. Jeder, bei dem Drogen (Ecstasy, Speed, Haschisch etc.) im Blut festgestellt werden, verliert – zumindest vorläufig – seinen Führerschein. Dazu kommen eine Geldbuße und Fahrverbot. Aber auch schon der Besitz von Drogen – auch in geringen Mengen – kann dazu führen. Denn laut Fahrerlaubnisverordnung wird in der Regel davon ausgegangen, dass sich Drogenkonsumenten nicht dazu eignen, ein Fahrzeug zu führen.
Der Nachweis, dass man „sauber“ ist, muss auf jeden Fall erbracht werden – oft mehrere Male über ein ganzes Jahr hinweg. Auch diese Kosten (ab ca. 100 Euro je Nachweis) müssen selbst getragen werden. Wird Cannabisbesitz oder -konsum festgestellt, muss man sich in der Regel einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen.

Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.

„Drogenkontrolle im polizeilichen Alltag“, behandelte Polizeikommissarin Nancy Lindemann. Authentisch erklärte sie anhand von Fotos und Videos, wie die Arbeitsvorgänge bei einer Verkehrskontrolle ablaufen. Woran erkennt man, dass ein Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Drogen steht? Der physische Zustand lässt den Beamten oft schon erkennen, ob der Fahrer „sauber“ ist, oder nicht. Ist jemand durch seine Fahrweise auffällig geworden, so wird er beim Anhalten der Polzei befragt und getestet. Einfache Maßnahmen, wie die Kontrolle der Augen und Reaktion der Pupillen, können vor Ort durch geführt werden. Bei nährem Verdacht werden Haarproben, Urin - und Blutproben entnommen.

Die Verkehrsteilnehmer, die sich auch nur mit der geringsten Einnahme von Drogen im öffentlichen Verkehr bewegen, machen sich nicht nur strafbar, sie begeben sich und vor allem andere in große uns lebensbedrohliche Gefahr. Dessen sollte sich jeder Konsument bewusst sein.


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