Wolfenbüttel: Mehr Geld für Integration - Landkreis hinkt hinterher bei Honoraren für Kursleiter

von Romy Marschall


| Foto: Romy Marschall



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Bericht des Bildungszentrums Foto:



Der Landkreis Wolfenbüttel soll künftig mehr Geld für Integrationskurse ausgeben und die Honorare der Dozenten erhöhen, so lautete gestern die Empfehlung des Verwaltungsrates des Bildungszentrum (BIZ). Hintergrund ist eine bundesweite Erhöhung von Fördergeldern, die zur Anpassung der Honorare verpflichtet. Der Kreis Wolfenbüttel lag bisher am unteren Rand des Durchschnittslohns in Südostniedersachsen, darum fordert das BIZ eine deutliche Erhöhung. Die Steigerung brächte auch zusätzliche Einnahmen, teilte die Verwaltung mit. Aus gegebenem Anlaß berichtete die Bereichsleiterin Sonja Dauskardt über die Integrationsarbeit am Bildungszentrum, an dem fortlaufend vier Intergrationskurse stattfinden.


Seit 2005 führt die Volkshochschule (vhs) Integrationskurse durch. Sie leisten einen Beitrag zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern und gehören zu den Kernaufgaben von Volkshochschulen. In 2012 wurde die Trägerzulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für weitere vier Jahre verlängert. Finanziert werden Integrationskurse durch Teilnehmerentgelte (Selbstzahler) oder durch Kostenerstattungen des BAMF und über Zuweisungen nach dem niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes. Mit Wirkung ab 1. Januar 2013 hat das Bundesamt die Fördergelder um 40 cent pro Stunde und Teilnehmer auf 2,94 Euro erhöht. Daran gekoppelt ist die Verpflichtung zur Nachbesserung der Honorare, andernfalls verkürzt sich die Trägerzulassung auf ein Jahr.

In der vhs-Region Südostniedersachsen lagen die Honorare bisher zwischen 18 Euro und 26 Euro pro Unterrichtsstunde, was einem Mittelwert von knapp 21 Euro entspricht. Der Landkreis Wolfenbüttel liegt mit 19 Euro am unteren Ende der Skala. Darum empfiehlt der Verwaltungsrat jetzt die Erhöhung auf 21 Euro. Bei rund 2.900 Unterrichtsstunden entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 5.800 Euro, denen aber eine Steigerung der Erträge von etwa 13.500 Euro gegenüberstehen.

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Sonja Dauskardt, die Leiterin des Bereichs Integration und Schlüsselkompetenzen Foto:



Sonja Dauskardt berichtet, wie sich die 2.900 Stunde zusammensetzen und welche zusätzlichen Angebote das Bildungszentrum im Bereich der Integration macht. Angeboten werden vier Integrationskurse, einer davon mit Alphabetisierung. In 600 Unterrichtsstunden lernen die Kursteilnehmer die deutsche Sprache, weitere 60 Stunden dienen der Vermittlung des politischen und gesellschaftlichen Systems. Für die Alphabetisierung stehen zusätzlich 300 Stunden zur Verfügung.

Aktuell besuchen 57 Teilnehmer mit insgesamt 85 Wochenstunden die Integrationskurse. Sie kommen aus allen Teilen der Welt, sind zumeist vor ein bis zwei Jahren nach Deutschland gekommen, entweder der Arbeit wegen oder als Familie nachgezogen. Rund 60 bis 70 Prüfungen (Sprachabschlußtests und Orientierungstests) nehme das BIZ im Jahr ab, berichtete Dauskardt.

Angeboten werde außerdem ein berufsbezogener Deutschunterricht, der neben EDV-Unterricht auch Bewerbungstrainings und eine Berufsorientierung beinhalte. Im Rahmen des Kurses werden auch vierwöchige Praktika in Wolfenbütteler Unternehmen angeboten, die im besten Falle zu einem erfolgreich vermittelten Arbeitsverhältnis führen können, erläutert die Bereichsleiterin Sonja Dauskardt.

Spezielle Kurse für Austauschschüler oder ein Fahrradkurs runden das Angebot ebenso ab wie das Internationale Café für Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, das sich regelmäßig in den Räumen der EFB trifft. Für die weitere Perspektive sei vor allem das Netzwerken wichtig, so Dauskardt. Für die Zukunft wolle man ein Konzept für die Grundbildung und Alphabetisierung entwickeln, berichtet die Bereichsleiterin abschließend.

Für diese wichtige Arbeit sollen nun rückwirkend ab 1. März die Honorare der Kursleiter von 19 Euro auf 21 Euro pro Stunde angehoben werden. Der Kreistag wird im April darüber entscheiden.

Eine weitere Änderung der Honorarordnung bezieht sich auf die gezahlten Honorare für Musikunterrricht, die bisher verwaltungstechnisch nicht entsprechend erfaßt werden konnten.