[image=5e1764cf785549ede64cd077]Die Wolfenbütteler Kommunalpolitiker diskutieren gerade noch den etwaigen Erhalt des gebührenfreien Parkens werktags ab 16 Uhr und Samstags ab 11 Uhr, da schwappt ein neues Thema aus Berlin in das Rathaus unserer beschaulichen Kreisstadt: Autofahrer, die in unserer Lessingstadt bis zu 30 Minuten falsch parken und vom städtischen Ordnungsdienst eine gelbe Hinweiskarte erhalten, müssen dafür bisher fünf Euro zahlen. Ein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, diesen Betrag auf zehn Euro zu verdoppeln. "In vielen Fällen steht das Verwarngeld in keinem Verhältnis zur Parkgebühr", heißt es in der Begründung. "Die Stadt Wolfenbüttel begrüßt den Vorschlag des Ministeriums, die Verwarn- und Bußgelder nach 22 Jahren erstmals wieder zu erhöhen, im Grundsatz", lautet die Antwort auf eine Anfrage von WolfenbüttelHeute.de.
„Insbesondere die Erhöhung der Verwarngelder für das Überschreiten der erlaubten Parkdauer erscheint – soweit die neuen rechtlichen Regelungen in dieser Form tatsächlich zum 01. April 2013 in Kraft treten – zielführend“, so der zuständige Dezernent Thorsten Drahn gegenüber unserer Online-Zeitung.
„Im Innenstadtbereich sind Parkplätze mitunter ein knappes Gut. Um möglichst vielen Verkehrsteilnehmern diese Parkplätze zur Verfügung zu stellen und damit auch den sogenannten „Parkraumsuchverkehr“ in der Kernstadt zu minimieren, ist die Einhaltung der zulässigen Parkdauer von entscheidender Bedeutung. Es war aber in der Vergangenheit zunehmend festzustellen, dass die teilweise geringe Höhe von Verwarngeldern in Höhe von fünf Euro keine steuernde Wirkung entfaltet, sondern als eher geringfügige Sanktion zugunsten einer Überschreitung der Parkzeit hingenommen wird“, erklärt Drahn.
Wolfenbüttels Parkhäuser bestechen durch ihre günstigen Tarife, hier Parkhaus am Rosenwall. Foto:
Die "präventive Wirkung" der Verwarngelder habe deshalb spürbar gelitten. Viele Autofahrer unserer Stadt kalkulieren vor dem Parkscheinautomaten, sparen die ersten zwei Euro Parkgebühr und hoffen, dass heute keine Politesse unterwegs sei. Wenn doch kostet das bisher fünf Euro insgesamt – abzüglich der gesparten zwei Euro riskieren sie drei Euro. Kommt kein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, wurde richtig gespart.
Es gelte die Maxime, dass ein Verwarngeld für den „Verkehrssünder“ spürbar, die Höhe aber dem Vergehen angemessen sein muss.
„Mit den vorgesehenen Neuregelungen wird diese Zielsetzung nach unserer Einschätzung erreicht, da die neuen Sätze eine verhältnismäßige, aber keine exorbitante Erhöhung vorsehen, zumal der „Höchstsatz“ für Falschparker in Höhe von 35 Euro unverändert bestehen bleibt“, führt Drahn weiter aus.
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