[image=5e1764c0785549ede64ccd57]Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Bahnhofstraße überprüften die Polizeibeamten einen 30jährigen Fahrer eines Motorrollers. Er war nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, der er aber nicht bei sich hatte. Das am Roller befestigte Versicherungskennzeichen war geliehen, das Fahrzeug also nicht versichert. Außerdem stellte sich nach Kontrolle heraus, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Eine ausführliche Strafanzeige ist nun die Folge.
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