Wolfenbütteler LINKE wirft Arbeitsagentur "Trickserei" vor - BA weist Vorwürfe zurück

von Marc Angerstein




[image=5e1764ca785549ede64ccf7f]Der Wolfenbütteler Kreisverband der Partei DIE LINKE hat die offizielle Arbeitslosenstatistik für Januar  2012 als „Trickserei“ kritisiert.

Der Kreisvorsitzende André Owczarek sagte: „Offiziell waren im Landkreis Wolfenbüttel Ende Januar  3.969  Menschen arbeitslos gemeldet. In dieser Statistik tauchen jedoch z.B. ältere Langzeitarbeitslose, Ein-Euro-Jobber oder Teilnehmer an Weiterbildungen gar nicht mehr auf.“ Die reale Zahl der Arbeitslosen im Landkreis liege daher bei 4716 und somit um 747 Betroffene höher als in der Statistik angegeben.

WolfenbüttelHeute.de hat am 31. Januar die Arbeitsmarktdaten des Monats Januar für Wolfenbüttel veröffentlicht. Diesen Beitrag finden Sie hier.

[image=56051]Owczarek kritisierte die parlamentarischen Mehrheiten in Bund und Land, weil sie frisierte Zahlen als Erfolg verkauften. „Schlechte Statistiken können sich  Bundes- und Landesregierung derzeit nicht leisten, deshalb wird mit geschönten Daten operiert. Immer mehr Gruppen werden aus der Arbeitslosenstatistik heraus gerechnet; neben den schon genannten etwa auch Arbeitslose, die vorübergehend krankgeschrieben sind. Unser Landkreis braucht gute Jobs mit fairer Bezahlung. Nicht Unmengen an Leiharbeitern und immer neue Jobs, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Deshalb fordern wir eine Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Landkreis und die Kommunen. Die öffentliche Hand kann und muss gute und faire Arbeit bevorzugen und darf Lohndumping nicht tolerieren.“
Die Linke bezieht sich auf die Bundesagentur für Arbeit: Statistik, Kreisreport Wolfenbüttel. Monatsbericht Januar 2012, UB insgesamt. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die in der Statistik der BA aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist in ihrer Gesamtheit nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand August 2011 in einer Sonderauswertung von der Bundesagentur für Arbeit angefordert worden.

[image=47841]Die Bundesagentur für Arbeit in Braunschweig (BA), die für Wolfenbüttel zuständig ist, weist die Darstellung der Partei DIE LINKE zurück. Ihr Sprecher Stefan Freydank sagte gegenüber WolfenbüttelHeute.de: "Die Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit richtet sich nach klaren Definitionen. Die Arbeitsagenturen weisen in ihren monatlichen Arbeitsmarkt-Presseinformationen immer auch die Daten der sogenannten Unterbeschäftigung mit aus."
Zur näheren Erläuterung veröffentlichen wir die Definitionen der BA, ungekürzt und unkommentiert:

Unterbeschäftigung

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.

 Arbeitslosigkeit

= Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitssuche) und des § 16 Abs. 2 SGB III

(keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen.





Der Status „arbeitslos“ ist im Gesetz eindeutig definiert (siehe oben).

Die Bundesagentur für Arbeit weist offensiv auf die Daten der Unterbeschäftigung hin, um eine größtmögliche Transparenz über den regionalen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.






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