Wolfenbüttel. Das Wolfpack soll zukünftig keine Förderung mehr seitens der Stadt bekommen. Über diesen Vorschlag der Verwaltung berichtete regionalHeute.de bereits am gestrigen Montag. Nun tagte der Sportausschuss um darüber zu beraten. Auch hier war klar, die Weiterführung der Führung habe keine rechtliche Grundlage mehr.
Grundlage für diesen Ansatz ist der Aufstieg in die 1. Basketball-Bundesliga. Dies habe zu einer Umstrukturierung des Vereins geführt und auch zu der Entscheidung nicht mehr als Wolfenbütteler Verein "Wolfspack" aufzutreten. Stattdessen habe man sich entschlossen, sich dem Verein Eintracht Braunschweig anzuschließen und sich in "Lionpride" umzubenennen.
Das „Wolfpack“ habe in den vergangenen Jahren auf der Grundlage des § 8 der Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Wolfenbüttel (Sportförderrichtlinien) eine finanzielle Unterstützung in Form einer pauschalen Zuwendung in Höhe von 400 Euro pro Spieltag erhalten. In der abgelaufenen Saison 2017/2018 wurde auf dieser Basis insgesamt ein
Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro (25 Spieltage) gewährt. Da das Basketballteam nunmehr unter dem Vereinsnamen „Eintracht Braunschweig Lionpride“ firmiere und damit seinen Sitz nicht mehr in Wolfenbüttel habe, käme nach Auffassung der Verwaltung keine Förderung gemäß der Sportförderrichtlinien mehr in Betracht.
Die Sportförderung sei eine freiwillige Aufgabe, die die Stadt Wolfenbüttel im eigenen Wirkungskreis wahrnehme. Die Kommune sei – da die Angelegenheit „in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln“ muss – grundsätzlich auf ihr Gemeindegebiet beschränkt, das heißt die Förderung müsse einen Bezug zur Stadt Wolfenbüttel haben.
Sportausschuss stimmteeinstimmig ab
Dieser rechtlichen Interpretation schloss sich nun auch der Sportausschuss an und stimmte geschlossengegen eine weitere Förderung.Ein Teil der Spiele des ehemaligen „Wolfpacks“ soll allerdings nach wie vor in Wolfenbüttel in der Lindenhalle ausgetragen werden. Diese soll den Basketballerinnen weiter zu den bisher geltenden Vertragskonditionen überlassen werden.
Als letzte Instanz wird nun nur noch der Verwaltungsausschuss über den Sachverhalt entschieden.
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