Die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben am heutigen Montag vereinbart, die Zugriffsfrist für Kommunen eine Entschuldungshilfe beantragen zu können, über den 31. Oktober 2011 hinaus zu verlängern. Beide Seiten unterschrieben den entsprechend geänderten Zukunftsvertrag. Die Zugriffsfrist wird nun bis zum 31. März 2013 verlängert.
Ministerpräsident David McAllister hatte die Verlängerung des Zukunftsvertrages in seiner Regierungserklärung vom 1. Juli 2010 ausdrücklich in Aussicht gestellt. Mit der Unterzeichnung unterstrichen Ministerpräsident David McAllister, Innenminister Uwe Schünemann sowie die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände – Oberbürgermeister Frank Klingebiel als Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände, Rainer Timmermann als Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sowie Landrat Klaus Wiswe als stellvertretender Vorsitzender des Niedersächsischen Landkreistages – ihren Willen, die gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen fortzusetzen.
Bereits im Dezember 2009 hatte die Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Zukunftsvertrag geschlossen. David McAllister erklärte: „Die Landesregierung steht für moderne, zukunftsfähige kommunale Strukturen. Der Zukunftsvertrag und seine Änderung bieten dafür eine gute Grundlage. Wir sind heute gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden einen wichtigen Schritt vorangekommen.“
Mit der heutigen Vereinbarung haben sich Land und Kommunen auch auf eine weitere Kommunalisierung von Aufgaben sowie ein Verfahren zur weiteren Optimierung der ressortübergreifenden Strukturpolitik verständigt. Eine wesentliche Säule dieser Vereinbarung stellt die Entschuldungshilfe dar.
Mit ihr werden Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen gezielt unterstützt. Sie werden nach Abschluss eines Entschuldungsvertrages mit dem Land dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75 Prozent freigestellt. Bereits jetzt sind Verträge, die oft auch kommunale Fusionen einschließen, in Höhe von rund 250 Millionen Euro abgeschlossen worden oder stehen kurz vor dem Abschluss.
Innenminister Uwe Schünemann sagte: „Aufgrund der verlängerten Zugriffsfrist haben nun auch die im Herbst neu gewählten kommunalen Gremien ausreichend Zeit zur Verfügung, um die Möglichkeiten des Zukunftsvertrages für ihre jeweilige Gebietskörperschaft eingehend zu prüfen.“
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