Zwei Bewohner in Neuerkerode mit Corona infiziert - Gesundheitsamt erlässt Besuchsverbot

Das Besuchsverbot für Neuerkerode gilt bis zum 4. November.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Neuerkerode. Da bei zwei Neuerkeröder Bewohnern eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde, hat das Gesundheitsamt Wolfenbüttel bis zum 4. November für den Standort Neuerkerode ein Besuchsverbot verhängt. Angehörige, die Besuche im Zeitraum bis zum 4. November vereinbart haben, werden umgehend telefonisch von der Neuerkeröder Wohnen und Betreuen GmbH informiert. Für alle weiteren Fragen stehen die jeweils zuständigen Wohnbereichsleitungen zur Verfügung, wie die Evangelische Stiftung Neuerkerode in einer Pressemitteilung berichtet.


Die beiden Bewohner würden derzeit separat medizinisch versorgt und befinden sich nicht in den regulären Wohngruppen. Die anderen Bewohner könnten sich weiterhin frei bewegen und würden bei Bedarf von den Mitarbeitern bei der Einhaltung der AHA-Regeln unterstützt. So könnten die Bewohner auch weiterhin zur Arbeit oder der Tagesförderung gehen. Diese würden nach den Vorgaben der Corona-Verordnung angeboten und durchgeführt.

Die begleitenden Dienste (Freizeitpädagogik, Musikpädagogik und Erwachsenenbildung) hätten Hygienekonzepte zur Umsetzung der Angebote erstellt. Diese würden aktuell in kleineren Gruppen stattfinden, sodass die Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Ebenso könnten die Bewohner beispielsweise für Einkäufe die Einrichtung verlassen und würden bei Bedarf von den Mitarbeitenden bei der Einhaltung der AHA-Regeln unterstützt. Heimfahrten und Urlaube seien bis zum 4. November nicht gestattet.

Wie die Stiftung weiter mitteilt, seien die Wohngruppen telefonisch erreichbar und fast alle mit Tablets ausgestattet. Dies mache auch einen visuellen Austausch möglich. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheide das Gesundheitsamt über weitere Maßnahmen. Deswegen sei es wichtig, dass die Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden und die AHA-Regeln eingehalten werden.


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