Wolfsburg. Wegen wiederholten Verstoßes gegen die Rechtsordnung wird sich demnächst ein 27 Jahre alter Wolfsburger vor Gericht verantworten müssen. Dabei ist im Ermessen des Gerichts, ob er seine Fahrerlaubnis nie oder nur unter schweren Auflagen zurückbekommen wird. Der Mann wurde mehrfach erwischt, als er ohne einen Führerschein zu besitzen, hinter dem Steuer saß, berichtet die Polizei am heutigen Montag.
Der 27-Jährige war am frühen Samstagmorgen gegen 1.40 Uhr einer Funkstreifenbesatzung der Polizei aufgefallen, als er in seinem schwarzen Mercedes den Berliner Ring in Richtung Braunschweiger Straße befuhr. Den Beamten war bekannt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ferner war er wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Des Weiteren hatte man ihn bereits mehrfach ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen, als er ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte.
Die Kommissare konnten den Mercedes an der Kreuzung Berliner Ring Frauenteichstraße stoppen und auf den Parkplatz eines dort gelegenen Stadions lotsen. Als die Beamten den Fahrzeugführer nun kontrollieren wollten versuchte dieser sich durch Flucht den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen, konnte aber wenige Meter weiter eingeholt und zu Boden gebracht werden.
Drogen und Alkohol
Auf der anschließenden Fahrt zur Dienststelle konnten die Ordnungshüter deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers feststellen und diverse Ausfallerscheinungen wahrnehmen. Auf der Dienststelle zeigte ein Atemalkoholtest 0,5 Promille, ferner reagierte ein Drogentest positiv auf Kokain.
Daraufhin wurde dem 27-Jährigen im Klinikum zwei Blutproben entnommen. Recherchen ergaben mittlerweile, dass für den Mercedes mit dem der 27-Jährige unterwegs war kein Versicherungsschutz mehr besteht. Somit leiteten die Beamten Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogen- und Medikamenteneinfluss, Fahren unter Alkoholeinfluss und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
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