3,4 Promille: 43-Jähriger saß schlafend hinterm Steuer

Der Mann war erst an einer roten Ampel am Steuer eingeschlafen und später auf dem Parkplatz eines Discounters. Hier wurde er von der Polizei geweckt.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Vorsfelde. Einer aufmerksamen Zeugin sei es laut Polizei zu verdanken, dass die Fahrt eines erheblich alkoholisierten Fahrzeugführers gestoppt und der verantwortliche Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen werden konnte.



Die Zeugin bemerkte am Sonntagnachmittag gegen 14 Uhr einen schwarzen Skoda Octavia, der vor ihr auf der Straße Zum Fuhrenkamp in Richtung Landesstraße 291 unterwegs war. An der Einmündung zur L 291 musste der Fahrzeugführer verkehrsbedingt halten, da die Lichtsignalanlage Rot zeigte. Bei der nächsten Grünphase fuhr der Fahrzeugführer jedoch nicht los, so dass die Zeugin an das vor ihr stehende Fahrzeug herantrat und den Fahrzeugführer ansprach.

Fahrer schläft an Ampel ein


Hier bemerkte sie, dass der Fahrer des schwarzen Skoda Octavia eingeschlafen und durch ihre Ansprache aufgewacht war. Dann bemerkte sie starken Alkoholgeruch bei dem Autofahrer. Der Skoda fuhr nun los und die Zeugin alarmierte sofort die Polizei und konnte noch beobachten, wie er in die Straße Mühlenweg abbog. Eine Funkstreifenbesatzung traf wenige Minuten später den Fahrzeugführer in seinem Skoda Octavia auf dem Parkplatz eines Discounters in der Straße Obere Tor an.

Zweites Nickerchen auf dem Parkplatz


Die Seitenscheiben waren heruntergelassen, der Motor lief und der Fahrer saß schlafend auf dem Fahrersitz. Aus dem Fahrzeuginneren schlug den Beamten starker Alkoholgeruch entgegen. Nachdem die Beamten den Fahrer geweckt hatten unterzogen sie ihn einer Identitätsfeststellung. Hierbei kam heraus, dass es sich bei dem Fahrzeugführer um einen 43 Jahre alten Fahrzeugführer handelte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab stattliche 3,45 Promille. Daraufhin wurde dem 43-Jährigen im Klinikum Wolfsburg eine Blutprobe entnommen und der Führerscheinsichergestellt.

Der Mann wird sich demnächst vor Gericht wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten müssen.


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