Wolfsburg. Einer aufmerksamen Zeugin ist es zu verdanken, dass eine Trunkenheitsfahrt ohne schlimme Folgen blieb. Sie hatte eine 72-jährige von einer Weiterfahrt zurückgehalten. Die Rentnerin war mit 1,37 Promille und ohne Führerschein unterwegs. Den hatte sie bereits in Januar abgeben müssen.
Die Zeugin beobachtete am Mittwochmittag gegen 13.00 Uhr, wie eine ältere Frau mit ihrem PKW Skoda auf den Parkplatz eines Supermarktes an der Halberstädter Straße fuhr. Anschließend besuchte die Dame den Lebensmitteldiscounter und kaufte mehrere Flaschen Alkoholika. An der Kasse konnte die Zeugin deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft der älteren Dame feststellen und alarmierte um 13.16 Uhr über Notruf die Polizei. Als die Dame den Markt verließ und mit ihrem Skoda davonfahren wollte, hinderte die Zeugin sie daran.
Die Minuten später eintreffende Polizeistreife kontrollierte die ältere Dame. Dabei kam heraus, dass es sich um eine 72 Jahre alte Wolfsburgerin handelt. Auf die Aufforderung ihren Führerschein auszuhändigen, meinte die Dame, dass der bei der Polizei läge. Tatsächlich kam heraus, dass der Rentnerin die Fahrerlaubnis bereits im Januar diesen Jahres wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen wurde und dass sie in jüngster Vergangenheit ein gleichgelagertes Delikt begangen hat. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte 1,37 Promille.
Daraufhin wurden der Dame aufgrund von möglichem Nachtrunk von einem approbierten Arzt zwei Blutproben entnommen. Die Dame erwartet nun neben einem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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