Wolfsburg. Die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) führt von Montag, 8. April bis Sonntag, 28. April, gemäß § 231 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX, die Schwerbehindertenerhebung durch. Darüber informiert die WVG in einer Pressemeldung.
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Die Erhebung erfolgt durch gesondert ausgewiesenes Personal. Das Personal ist berechtigt, während des Dienstes, die Fahrausweise zur Einsichtnahme zu verlangen. Die WVG bittet alle Fahrgäste die Fahrausweise rechtzeitig bereitzuhalten und dankt den Fahrgästen für die Unterstützung.
Darum geht es
Bei der Erhebung geht es um die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr. Das genannte Gesetz sieht vor, dass neben einer Pauschalerstattung auch eine Individualerstattung möglich ist. Dann muss das Verkehrsunternehmen durch Verkehrszählung nachweisen, dass das Verhältnis der unentgeltlich beförderten Fahrgäste und der sonstigen Fahrgäste den im Gesetz festgesetzten Prozentsatz um mindestens ein Drittel übersteigt.
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