Abrechnungsverfahren wird erleichtert

Die Stadt Wolfsburg passt Förderrichtlinien an aktuelle Gegebenheiten an.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Corona-Pandemie erlaubt es zurzeit nicht, dass Chöre sowie andere gemäß der Richtlinie förderfähige Vereine und Verbände öffentliche Auftritte und Jahreshauptversammlungen durchführen können. Die Durchführung derartiger Präsenzveranstaltungen ist jedoch bisher eine Voraussetzung, städtische Fördergelder beantragen zu können und diese ausgezahlt zu bekommen. Die Stadt Wolfsburg reagiert auf diese der Pandemie geschuldete Situation und erleichtert den Antragstellenden des Jahres 2020 und künftig Betroffenen das Abrechnungsverfahren für die Dauer des Pandemiegeschehens.


"Mit der Anpassung der Förderrichtlinien wollen wir unseren Chören, Tanzgruppen, Orchestern sowie Spielmanns- und Fanfarenzügen in dieser schwierigen Zeit helfen. Es ist mir wichtig, die Vielfalt unserer Wolfsburger Kulturlandschaft zu erhalten, insbesondere in den Stadt- und Ortsteilen", unterstreicht Erster Stadtrat Dennis Weilmann, Dezernent für Wirtschaft, Digitales und Kultur.

Die entsprechende Beschlussvorlage steht zunächst im Kulturausschuss am 17. März auf der Tagesordnung. Der Rat der Stadt wird sich dann in seiner Sitzung im April damit beschäftigen.