Wolfsburg. Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 15. Juli dem Entwurf des Bebauungsplans "Westlich Rabenberg, 3. Änderung" mit der zugehörigen Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich zwischen den Straßen Rabenbergstraße, Uhlenhorst und Am Stemmelteich. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um neben den bestehenden Nutzungen des Gemeinbedarfs (Kirche, Pfarrei, Kindergarten) auch die Nutzung des allgemeinen Wohnens sowie sonstige, das Wohnen nicht störende Nutzungen zu ermöglichen. Dies berichtet die Stadt Wolfsburg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen und die Begründung liegen zur Einsicht vom 17. August bis einschließlich 18. September ganztägig auf der Internetseite der Stadt und darüber hinaus im gleichen Zeitraum im Foyer des Rathauses A, Porschestraße 49, montags bis donnerstags zwischen 7 und 19 Uhr sowie freitags von 7 bis 13 Uhr bereit. Aufgrund der momentanen Lage wird um die vorrangige Nutzung der Internetseite gebeten.
Auskünfte zu den Entwürfen sind auch im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Dann allerdings nur mit vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter (05361) 28-2165.
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