Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg appelliert in einer Pressemitteilung an alle über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger, die sich noch nicht gegen das Coronavirus haben impfen lassen, aber dies gerne möchten. Stadtrat Andreas Bauer: "Es erhärtet sich leider der Eindruck, dass viele über 80-jährige Wolfsburgerinnen und Wolfsburger nach den anfänglichen Schwierigkeiten, die durch das Anmeldeportal und die Hotline des Landes entstanden sind, ein Stück weit bei der Terminvergabe resigniert haben." Die Terminvergabesoftware beziehungsweise der Anmeldeprozess des Landes Niedersachsen ist jedoch nunmehr optimiert worden, sodass eine Anmeldung problemlos möglich sei.
"Ich möchte an alle Wolfsburgerinnen und Wolfsburger, insbesondere an die über 80-Jährigen appellieren, ihr Impfangebot wahrzunehmen. Nur wenn wir einen möglichst weitreichenden Schutz durch Impfungen haben, sind deutliche Schritte aus der Pandemie erreichbar", so Andreas Bauer weiter. "Alle Vakzine bieten einen sehr guten Schutz vor dem Coronavirus. Ich bin ich zuversichtlich, dass wir auch das Vakzin von AstraZeneca bald wieder verimpfen können", ergänzt Bernhard Lange, Leiter des Impfzentrum Wolfsburgs.
Termine können unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de vereinbart werden. Der Impftermin wird den Betroffenen dann in einem Schreiben vom Land Niedersachsen per Post oder E-Mail, je nachdem wie gewünscht, mitgeteilt.
Wolfsburger helfen bei Terminvergabe
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Vereinbarung eines Impftermins Unterstützung benötigen, können sich an die Wolfsburger Initiative "WIR HELFEN" unter der Telefonnummer 05361/8903777 wenden. Weitere Informationen zum Impfablauf im Impfzentrum können unter www.wolfsburg.de/impfzentrum abgerufen werden. Die Stadt zeigt hier in einem Video die Abläufe im Impfzentrum.
Fahrtkosten können übernommen werden
Das Land Niedersachsen übernimmt die Fahrtkosten eines Einzeltransports zum Impfzentrum (Hin- und Rückweg), wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist, aber die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorliegen (§ 60 SGB V). Ob die Kosten für ein Taxi aus medizinischen Gründen übernommen werden können, muss ein Arzt bewilligen. Man kann zwei Transportbescheinigungen – für die erste und für die zweite Impfung – ausstellen. Die Taxifahrt erfolgt dann komplett bargeldlos.
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