Bundestagswahl 2017: Briefwahl erfreut sich großer Beliebtheit


Die Möglichkeit der Briefwahl erfreut sich bei den Wolfsburgern großer Beliebtheit. Symbolfoto: Nick Wenkel
Die Möglichkeit der Briefwahl erfreut sich bei den Wolfsburgern großer Beliebtheit. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Nick Wenkel

Wolfsburg. Die Möglichkeit der Briefwahl erfreut sich bei den Wolfsburgern großer Beliebtheit. Seit Beginn der offiziellen Briefwahlausgabe am 22. August haben bis bis zum gestrigen Mittwoch bereits 7.640 Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht. Das sind 7,8 Prozent aller Wahlberechtigten in Wolfsburg.


Dies teilte die Verwaltung kürzlich mit. Seit 22. August werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl an die Wolfsburger Wahlberechtigten verschickt. Die Zahl der bearbeiteten Briefwahlanträge liege aktuell bei 7.006. Bei der Bundestagswahl 2013 waren es im Vergleich 6.773. Insgesamt gab es zur Bundestagswahl 2013 13.440 Briefwähler. Diese Zahl könnte bei dieser Wahl höher ausfallen.

Briefwahl: Was muss ich tun?


Der Antrag für die Übersendung der Briefwahlunterlagen ist mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag kann auch mit dem online-Formular unter www.wolfsburg.de/Bundestagswahl gestellt werden oder persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten in der Briefwahlstelle im Rathaus A, Porschestraße 49, Wolfsburg.


Briefwähler, die Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen haben, werden gebeten, die Wahlbriefe möglichst bis Donnerstag, 21. September per Post zurückzusenden. In dem Fall ist durch die Post noch ein rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag gewährleistet. Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 18 Uhr, in den Hausbriefkasten am Eingang zu Rathaus A einzuwerfen oder bis 15 Uhr in der Briefwahlstelle im Rathaus A abzugeben.

Briefwahlunterlagen können noch bis zum zweitenTag vor der Wahl, Freitag, 22. September, bis 13 Uhr beantragt werden. Am Samstag, 23. September, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag bis 15 Uhr, werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur dann ausgestellt, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlich aufgetretener Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. In dem Fall wird gebeten, sich direkt an die Briefwahlausgabe im Rathaus A, Raum 051, zu wenden.