Coronavirus: Veranstaltungen mit über 100 Personen ab sofort meldepflichtig

Neben einem Verbot von Veranstaltungen mit über 1.000 Personen müssen nun auch Veranstaltungen mit über 100 Personen gemeldet werden.

Auch private Veranstaltungen fallen unter die neue Regel. (Symbolbild)
Auch private Veranstaltungen fallen unter die neue Regel. (Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Seit kurzem sind im Landkreis Wolfenbüttel Veranstaltungen mit über 1.000 erwarteten Besuchern untersagt. In einer Allgemeinverfügung des Landkreises legt die Verwaltung am heutigen Donnerstag laut einer Pressemitteilung fest, dass auch alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden dem Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet werden müssen.


Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bedeuten ein erhebliches Risiko für die Verbreitung des Corona-Virus. Der Landkreis geht davon aus, dass bei Veranstaltungen mit 1.000 und mehr Gästen eine Weiterverbreitung des Virus nicht unterbunden werden kann.

Veranstaltungen von 100 bis 1.000 Teilnehmenden


Alle Veranstaltungen von 100 bis 1.000 Teilnehmenden müssen rechtzeitig vor Beginn dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel gemeldet werden (unter gesundheitsamt@lk-wf.de). Ein Fragenkatalog soll Veranstalterinnen und Veranstaltern helfen, das Risiko einzuschätzen. Wenn eine von zehn Fragen bejaht werde, so wolle das Gesundheitsamt weitere einzelfallbezogene Auflagen festlegen oder eine Absage beziehungsweise Verschiebung veranlassen.

Der Landkreis Wolfenbüttel werde, je nach Lage, weitere Empfehlungen oder Anweisungen aussprechen.