Wolfsburg. Bereits im vergangenen Jahr angekündigt, soll der neue Kernspintomograph (MR) für das Klinikum Wolfsburg nun endlich kommen. Rund 4.000.000 Euro soll er kosten und der immer größeren Auslastung entgegenwirken.
Die erforderlichen investiven Mittel stehen im städtischen Haushaltsplan 2018 auf der Maßnahme „Klinikum Wolfsburg – Eigenfinanzierungsanteil“ und im Wirtschaftsplan Klinikum Wolfsburg 2018 im Investitionsprogramm. Die Kostensollen laut Verwaltungsvorlage aufdrei Jahre aufgeteilt werden: 800.000 Euro (2017), 2.300.000 Euro (2018) und 900.000 Euro (2019).
Als Begründung für die Anschaffung nennt das Klinikum die gestiegene Nachfrage. Durch die Etablierung der Neurologie und durch die Neubesetzung des Chefarztes in der HNO-Klinik würdendie diagnostischen Leistungen mittels MRT kontinuierlich und deutlich zunehmen. Darüber hinaus sollte zukünftig auch zunehmend kardiologische Diagnostik mittels MRT erfolgen. Zudem bedürfe es unter dem Gesichtspunkt des medizinischen Fortschritts einer besonders hohen Feldstärke, welche mit dem aktuellen MRT nicht gegeben ist. Zurzeit arbeitet das vorhandene Gerät mit einer Feldstärke von 1,5 Tesla, geplant ist ein 3 Tesla Gerät. Auch soll das neue Gerät so ausgelegt werden, dass beatmete Patienten versorgt werden können, da hier ein erhöhter Bedarf besteht.
Des Weiteren werdemit einem zweiten Gerät die Ausfallsicherheit weiter erhöht. Somit würde auch die Versorgungssicherheit erhöht, da Abschaltungen bei Reparaturen oder Wartungen unweigerlich einer Abmeldung des Klinikums für MRT Patienten gleichkäme. Dies würde zukünftig entfallen.
Zur Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation seivorgesehen, die derzeit bestehende Kooperation mit einer radiologischen Praxis weiterzuführen und diese auf eine weitere Praxis auszuweiten. Dadurch könnten Wartezeiten auf ein MRT, Zeiten der Behandlungsdauer für unterschiedliche Krankheitsbilder, Krankengeldkosten der Kostenträger und die Ausfallzeit aufgrund von Krankheit reduziert werden.
Bevor die Pläne allerdings umgesetzt werden können, muss erst noch der Rat der Stadt entscheiden.
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