Wolfsburg. Angesichts der regionalen und auch in Wolfsburg steigenden Zahl an Corona-Infektionen sorgt das Klinikum vor und passt die Besuchsregelungen an: Ab sofort dürfen stationäre Patienten nur noch von einer Person und nicht von mehreren Personen gleichzeitig besucht werden. Um Infektionen soweit wie möglich zu verhindern, ist das Restaurant Cliverde nicht mehr für Besucher offen, sondern dient nur noch der Versorgung von Mitarbeitenden des Klinikums. Dies teilt das Klinikum Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.
„Uns ist besonders wichtig, weiterhin die Sicherheit von Patientinnen und Patienten und den Mitarbeitern des Hauses nicht zu gefährden. Dies steht an vorderster Stelle unseres Handelns“, erklärt Prof. Menzel, Einsatzleitung des Krisenstab des Klinikum Wolfsburg. Im Klinikum würden alle Patienten, die stationär behandelt werden müssen, auf das Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung abgestrichen. Bei planbaren Eingriffen würden diese Abstriche bereits vor der stationären Aufnahme erfolgen. Zusätzlich erfolge im Klinikum bereits seit längerem ein mit dem Gesundheitsamt der Stadt Wolfsburg abgestimmtes Mitarbeiterscreening, bis zum heutigen Tag seien alle Mitarbeitertestungen negativ gewesen.
„Wir wissen, wie wichtig Besuch gerade im Genesungsprozess ist, daher soll es weiterhin möglich bleiben, einen nahen Angehörigen zu empfangen. Die Einschränkungen sind aber leider notwendige Voraussetzung, um unseren Patienten die Sicherheit zu geben, sich bei planbaren Eingriffen und auch in Notfallsituationen bei uns im Klinikum nicht mit COVID-19 zu infizieren", so Monika Müller, Klinikumsdezernentin.
Ausnahmen möglich
Die Einsatzleitung des Klinikum Wolfsburg bittet die Angehörigen, die neue Besuchseinschränkung und die notwendigen Hygieneregelungen im Klinikum zu beachten. Vor allem müsse erneut darauf hingewiesen werden, dass Besuchern und Angehörigen, die aus innerdeutschen oder ausländischen Risikogebieten ohne tagesaktuellen COVID-19 Test anreisen, kein Zutritt ins Klinikum gewährt werden könne. Nach Absprache seien jedoch Ausnahmeregelungen möglich, wie zum Beispiel bei Patienten in kritischen Situation auf der Palliativstation, Intensivstation oder bei der stationären Behandlung von Kindern in der Kinderklinik.