Wolfsburg. Laut Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums soll im Hinblick auf den Niedersächsischen Weg, der besonders den Artenschutz in den Fokus nimmt, eine landesweit einheitliche Regelung das Insektensterben zielführend bekämpfen. Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Wolfsburg weist alle Weidetierhalter darauf hin, dass laut Erlass innerhalb von Naturschutzgebieten keine Bremsenfallen aufgestellt werden dürfen. Außerhalb dieser Schutzgebiete ist der Einsatz von Bremsenfallen zeitlich beschränkt vom 1. Juni bis 15. September eines Jahres erlaubt. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.
Seit rund zehn Jahren würden Bremsenfallen zunehmend in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie würden durch einen sich in der Sonne aufheizenden Gummiball Insekten anlocken, die dann über einen Trichter in ein Fanggefäß fliegen und dort abgetötet werden. Bremsenfallen seien nicht immer effektiv um die Weidetiere zu schützen und gleichzeitig eine Gefahr für den Insekten- und Artenschutz. Ein hoher Anteil der gefangenen und getöteten Insekten seien keine Bremsen. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass der nichtselektive Fang von Insekten zu einer Beeinträchtigung seltener, insektenfressender Vogelarten führt, die ebenfalls dem besonderen Artenschutz unterliegen.
Informationen zu den Wolfsburger Schutzgebieten: Themenkarte Naturschutz https://geoviewer.stadt.wolfsburg.de/?t=naturschutz
Einsatz Bremsenfallen in Naturschutzgebieten verboten
Betroffen von dem Erlass sind alle Weidetierhalter. Auch außerhalb der Schutzgebiete ist der Einsatz von Bremsenfallen beschränkt.
Die Bremsen sollen nicht gefangen werden. | Foto: Pixabay