Wolfsburg. Mobbing ist ein komplexes Problem, das strafrechtlich nur schwer zu fassen ist. Es sind eine Vielzahl an Delikten, die zusammenspielen. In den Kriminalstatistiken sucht man nach dem Thema daher vergebens.
Anders als beim Stalking, das seit März 2017 strafrechtlich normiert ist, gibt es keinen expliziten "Mobbing-Paragraphen", berichtet Peter-Jürgen Seeler, stellvertretender Landesvorsitzender des Weißen Rings. Dies ist aber keineswegs ein Freischein für die Täter, die auf unterschiedliches Art und Weise ihren Opfern das leben schwer machen können.Die Probleme beginnen schon damit, dass es keine allgemein anerkannte Definition von Mobbing gibt. Es ist vielmehr eine diffuse Mischung von Handlungen wie das fortgesetzte Schikanieren, Ausgrenzen oder in sonstiger Weise asozial Behandeln einer Person. Manch einer mag sich fragen, wo enden harmlose Streiche, wo beginnt organisiertes und strafrechtlich relevantes Mobbing?
So vielfältig sich Mobbing-Angriffe gestalten, so vielfältig sind sie auch strafrechtlich einzuordnen, weiß Seeler aus seiner Erfahrung bei der Betreuung und Beratung von Mobbing-Opfern. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, falsche Anschuldigung, Bedrohung, Erpressung, Nötigung, Körperverletzung, Nachstellung – all dies sind strafrechtlich relevante Delikte, die Teile des Mobbing sein können.
Dementsprechend schwierig seies auch, konkrete Fallzahlen zu nennen, so der Pressesprecher des Weißen Rings. Selbst ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik könne aus seiner Sicht keine verlässlichen Ergebnisse liefern, zu vielfältig seien die Straftatbestände, in denen die Mobbing-Handlungen aufgehen. "Es kann oft nicht herausgefiltert werden, in welchen Fällen es sich letztendlich um Mobbing handelt."
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