Wolfsburg. In seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Mittwoch hatte der Rat einstimmig eine Änderung der Verordnung zur Kastrationspflicht von Katzen beschlossen (wir berichteten). regionalHeute.de hat bei der Stadtverwaltung nachgefragt, was der Beschluss für die vielen Besitzer von freilaufenden Katzen in der VW-Stadt bedeutet.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Besitzer von freilaufenden Katzen künftig ihre Tiere nicht nur einer Kastration unterziehen und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen, sondern diese auch in einem Haustierregister aufnehmen lassen müssen.Die Änderung begründet die Stadtverwaltung damit, dass eine bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen ermögliche eine Identifizierung und Zuordnung des Tieres.
Geldbußen bis 5.000 Euro drohen
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung seiner Katze kämen auf den einzelnen Katzenhalter nicht zu, versichert Stadtpressesprecher Ralf Schmidt auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Teuer hingegen wird es für alle, die ihren Pflichten zur Kastration, Kennzeichnung und kostenlosen Registrierung nicht nachkommen. Für Verstöße gegen die Verordnung sieht diese nämlich Geldbußen von bis zu 5.000 Euro vor. Ob die Katzenhalter ihren Pflichten nachkommen werde im Rahmen von Tierschutzkontrollen, die vom Vetärinäramt durchgeführt werden, überprüft, so Schmidt abschließend.
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