Wolfsburg. Seit dem vergangenen Freitag haben sich bei weiteren fünf Personen in Wolfsburg positive Testergebnisse auf Covid-19 ergeben, davon bei drei Bewohnern des Flüchtlingsheims Detmerode und bei zwei Personen aus unterschiedlichen privaten Haushalten. Damit habe es von Samstag, dem 13. Juni bis zum heutigen Tage insgesamt 33 positive Tests gegeben, 18 davon bei Bewohnern aus dem Flüchtlingsheim in Detmerode. Dort wurden die beiden Gebäude, die von infizierten Personen und deren Angehörigen bewohnt werden, jeweils in Gänze unter Quarantäne gestellt, die Wohneinheiten ohne infizierte Bewohner sind nicht unter Quarantäne gestellt. Dies berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.
Bei einer durch einen Test bestätigten Infektion mit dem Coronavirus, aber auch schon beim Verdacht auf eine Infizierung, können die zuständigen Behörden betroffenen Personen Quarantänemaßnahmen auferlegen. Meist seien auch die Kontaktpersonen von Infizierten davon erfasst, vor allem bei Familien in einem Haushalt muss meist die gesamte Familie in Quarantäne. Für die Zeit der Quarantäne dürfe ein konkret benannter Raum- meist die Wohnung oder das Einfamilienhaus-Haus mit Grundstück, in Heimen aber gegebenenfalls auch nur das eigene Zimmer- nicht verlassen werden. Die Anordnung einer häuslichen Quarantäne erfolge durch das örtliche Gesundheitsamt und begründe sich auf das Infektionsschutzgesetz.
So läuft die Quarantäne
Die häusliche Quarantäne dauert meistens 14 Tage. Dieser Zeitraum entspricht der bislang festgestellten maximalen Dauer von der eigentlichen Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitssymptome. In der Regel endet die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die keinerlei Symptome aufweisen, daher nach 14 Tagen. Bei Infizierten mit Labortestbestätigung ist eine Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig, manchmal muss die Dauer verlängert werden, weil beispielsweise noch Symptome festzustellen sind.
Wer in Wolfsburg unter Quarantäne gestellt werde, stehe in dieser Zeit mit dem Gesundheitsamt Wolfsburg in Kontakt. Abhängig vom Gesundheitszustand lege das Gesundheitsamt die konkreten Maßnahmen fest. Meistens werde das Führen eines Gesundheitstagebuches gefordert. In diesem werden täglich notiert, ob Krankheitssymptome bestehen. Die Körpertemperatur sollte zweimal am Tag gemessen werden.
Missachtung der Quarantäne ist strafbar
Bei Anordnung einer häuslichen Quarantäne ist zu Hause bleiben zwingend. Auch Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, sind nicht erlaubt. Diese Regelungen und mögliche weitere Auflagen sind verpflichtend und ein Verstoß ist strafbar.
Soweit Betroffene beispielsweise Bringdienste oder die Unterstützung von Freunden, Nachbarn, Angehörigen und weiteres in Anspruch nehmen, müssen diese entsprechend über die Quarantäne informiert werden und alles vor der Haustür abstellen.
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