Wolfsburg. In Wolfsburg ist sehr wahrscheinlich ein erster Fall der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) aufgetreten. Bei einer Wildgans, die vom Veterinäramt ins Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover eingesendet wurde, liegt ein Verdachtsfall vor. Das berichtet die Stadt Wolfsburg am heutigen Freitag.
Eine Bestätigung der positiven Proben durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch. Bestätigt sich der Nachweis des Virus, zieht dieser vorerst aber keine Verschärfung der aktuellen Schutzmaßnahmen nach sich. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg, die vor rund zwei Wochen erlassen wurde, besitzt weiterhin Gültigkeit.
Geflügel muss in den Stall
Nach wie vor muss sämtliches im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Schutzvorrichtung gehalten werden. Von der Pflicht ausgenommen sind Geflügelhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Diese dürfen ihre Tiere weiterhin im Freien halten, sofern engmaschige Netze oder Gitter mit maximal 25 Millimeter Maschenweite eingesetzt werden, um Wildvögel fernzuhalten. Ziel der Maßnahme ist es, jeden direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern und so eine Ausbreitung der Seuche zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung ist eine Reaktion auf die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, das die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest derzeit als hoch einstuft. Das Risiko einer Einschleppung ist aufgrund des Wolfsburger Stadtgebiets als Durchzugsgebiet für Wildvögel mit zahlreichen Flüssen und Feuchtgebieten besonders hoch. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung und den Schutzmaßnahmen gibt es auf wolfsburg.de.

