Grüne wollen Naturschutz-Konsens auch in Wolfsburg umsetzen

In einem Ratsantrag fordern die Grünen daher, dass sämtliche landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt bei Neuverpachtung oder Auslaufen des bestehenden Pachtvertrages nach den Bedingungen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden

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Symbolfoto | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Der im vergangenen Herbst zwischen der Landesregierung, Landwirtschafts- und Umweltverbänden mit dem sogenannten„Niedersächsischen Weg“ erzielte Konsens für mehr Natur- und Artenschutz sollte nach dem Willen der Grünen auch in Wolfsburg umgesetzt werden.

 
„Die Bürgerinnen und Bürger wollen dringend, dass mehr für den Schutz unserer Natur und unserer heimischen Arten getan wird. Und deshalb begrüßen wir auch den Niedersächsischen Weges, mit dem unser im letzten Sommer und Herbst laufendes Volksbegehren für mehr Artenvielfalt im Konens umgesetzt wurde. Das muss jetzt auch bei uns passieren“, fordert Frank Richter, Fraktionssprecher.
 
In einem Ratsantrag fordern die Grünen daher, dass sämtliche landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt bei Neuverpachtung oder Auslaufen des bestehenden Pachtvertrages nach den Bedingungen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Außerdem sollen sämtliche Kantinen und Mensen in kommunalen Einrichtungen nach dem Willen der Grünen künftig grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft einsetzen. „Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast hat den Ökolandbau völlig zu recht als einen der wichtigsten Bausteine des Niedersächsischen Weges bezeichnet. Deshalb soll der Ökolandbau bis 2025 in etwa verdoppelt und bis 2030 ungefähr verdreifacht werden. Das geht natürlich nur wenn auch die Nachfrage nach ökologischen Produkten entsprechend wächst. Und dazu sollten wir unseren Teil beitragen, indem wir in unseren Einrichtugen gesunde, ökologisch produzierte Mahlzeiten anbieten“, meint Frank Richter.
 
Die Grünen wollen außerdem, dass die Stadt Wolfsburg bis zum Jahr 2023 ein Biotopverbundkonzept (siehe Antrag 2020/0445) erarbeitet. Schließlich habe man sich mit dem Niedersächsischen Weg darauf geeinigt, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2023 15% der Landesfläche und 10% des Offenlandes ausmachen soll. „Der Biotopverbund besteht aus größeren Schutzgebieten und aus linienhaften Verbund-Strukturen in der Landschaft wie Hecken, Baumreihen, Wegerandstreifen oder Gewässersäumen. Für die Schutzgebiete ist der Landkreis zuständig, um die Verbindungselemente sollten wir uns als Kommune kümmern, denn die Hecken und Randstreifen sind auch bei uns in den letzten Jahren mehr und mehr verschwunden“, so Katrin Weidmann, Mitglied für die Grünen im Ausschuss für Bürgerdienste, Energie und Umwelt sowie Feuerwehr.



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