Wolfsburg. In 29 Fällen kam es im Jahr 2017 aufgrund von Beschwerden zu Heimprüfungen. In zwei Fällen wurde im Anschluss die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Polizei informiert. Zusätzlich seien zwei weitere Strafanzeigen 2017 von anderen Beteiligten eingegangen.
Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2017 hervor, der den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis vorliegt.
Die Strafanzeigen seien wegen des Verdachtes auf aktive Sterbehilfe, Umgang mit Betäubungsmitteln, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gestellt worden. Mittlerweile seien sämtliche Strafverfahren eingestellt beziehungsweise zurückgezogen.
Weitere Beschwerden, die zu anlassbezogenen Heimprüfungen geführt hatten, waren unter anderem Personalmangel und Personalfluktuation, Körperpflege, Speise- und Getränkeversorgung, Medikamentenversorgung, Wundversorgung oder Inkontinenzversorgung.
Weiteres Vorgehen nach der Prüfung
Wenn Heimbetreiber bei der Prüfung entdeckte Mängel nicht abstellen, werden laut Vorlage weitere, aufsichtsbehördliche Maßnahmen eingeleitet. Dabei werde bei besonderen Umständen wie Gefahr für Leib und Leben der Heimbewohner auch von der üblichen Verfahrensweise abgewichen.
Im vergangenen Jahr sei es in zwölf Fällen notwendig gewesen, formelle Verfahren einzuleiten. Dieses sei unter anderem geschehen, weil anzeigepflichtige Sachverhalte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, eine durchgängige Anwesenheit einer Fachkraft nicht Sichergestellt sei oder aufgrund von Pflegemängeln oder hygienischen beziehungsweise baulichen Mängeln.
Bis auf einen Fall seien sämtliche Verfahren mittlerweile abgeschlossen.
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