Himmelfahrt: Alkoholverbot und Ausfall von Märkten

Nächsten Donnerstag ist wieder Vatertag. Dann gilt es einiges zu beachten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Am Donnerstag, 29. Mai, gilt im Allerpark in Wolfsburg anlässlich von Christi Himmelfahrt (Vatertag) ein Alkoholverbot in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. In diesem Zeitraum ist es untersagt, alkoholhaltige Getränke im Bereich des Allerparks mitzuführen oder zu konsumieren. Darauf weist die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung hin.



Polizei und Städtischer Ordnungsdienst werden vor Ort sein und die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Nicht betroffen vom Alkoholverbot sind die Flächen der gastronomischen Betriebe sowie das Gelände des Schützenfestes.

Beruhigung der Lage


Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Am Himmelfahrtstag kam es immer wieder zu alkoholbedingten Ausschreitungen. Seit Einführung des Alkoholverbots im Jahr 2012 konnte eine deutliche Beruhigung der Lage festgestellt werden.

Märkte fallen aus


Der Feiertag hat noch weitere Auswirkungen. Die Wochenmärkte auf dem Hansaplatz und in Westhagen werden wegen des Feiertags Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 29. Mai, ersatzlos ausfallen.

Themen zu diesem Artikel


Polizei