In Alt Wolfsburg sollen über 60 Wohnungen entstehen

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Die Anlage soll aus drei Gebäuden und verschiedenen Parkmöglichkeiten bestehen. Grafik: Stadt Wolfsburg
Die Anlage soll aus drei Gebäuden und verschiedenen Parkmöglichkeiten bestehen. Grafik: Stadt Wolfsburg

Wolfsburg. Ein Investor beabsichtigt zwischen der Schulenburgallee und der Schlossstraße in Alt Wolfsburg drei Wohngebäude mit zirka 61 Eigentums- und Mietwohnungen zu bauen. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden. Ein entsprechender Antrag wird dem Ortsrat Nordstadt am heutigen Mittwoch vorgelegt. Die Entscheidung fällt der Rat der Stadt.


In der Stadt Wolfsburg bestehe nach wie vor ein hoher Bedarf an neuem Wohnraum, heißt es in der Antragsbegründung. Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Alt Wolfsburg“ beabsichtige die Stadt Wolfsburg im Rahmen der Wohnbauoffensive eine Bebauung auf der Fläche zwischen der Schulenburgallee und der Schlossstraße zu ermöglichen. Die Fläche ist im ursprünglichen Bebauungsplan von 1969 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. Zur Schaffung des Baurechts für die hier vorgesehene Wohnbebauung müsse der Bebauungsplan geändert werden. Im Flächennutzungsplan Wolfsburg 2020plus sei das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Einige Bäume müssen weichen


Erschlossen werden soll das Grundstück über die Straße "Am Gutshof", um die Böschung entlang der Schulenburgallee nicht zu unterbrechen. Bestehende Baum- und Gehölzstrukturen im nördlichen Plangeltungsbereich könnten nicht erhalten werden. Der Baumbestand im Süden bliebe erhalten und würde als Freifläche mit integriertem Spielplatz mit einer Wegeverbindung hergestellt.

Das Gebäude werde über sechs Vollgeschosse sowie über ein Staffelgeschoss verfügen. Die Stellplätze würden zu großen Teilen in einer ebenerdigen Parkgarage untergebracht. Zusätzlich soll eine Carportanlage errichtet werden, in welcher auch Besucherstellplätze untergebracht sind.

Ende 2017 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse seien in die Planungen eingearbeitet worden.

Vertrag mit dem Unternehmen soll Details regeln


Zur Kostenübernahme und Durchführung der Planung, soll mit dem Bauunternehmen Schmidt GmbH & Co.KG ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem weitere städtebauliche Regelungen vereinbart werden. Das Unternehmen verpflichtet sich darin unter anderem ein schalltechnisches Gutachten, eine Untersuchung des Baumbestandes auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und Vögeln, Erfassung der Fledermäuse und Brutvögel und eine artenschutzrechtliche Bewertung durchführen zu lassen.


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