Wolfsburg. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Wolfsburg am 17. Mai die neuen, sozial-gestaffelten Elternbeitragstabellen für Krippen-Betreuungsplätze in den Wolfsburger Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vor. Auch die Kostenbeitragssätze für Früh- und Spätdienste werden sozial-gestaffelt erhöht. Die Erhöhung gilt bei Zustimmung des Rates ab 1. August zum neuen Kita-Jahr, die bisherigen Berechnungsgrundlagen bleiben bestehen. Dies teilt die Stadt mit.
„Die Erhöhung der Elternbeiträge in Wolfsburg schmerzt, nachdem wir vor Jahren als familienpolitische Maßnahme die Beiträge in Wolfsburg halbiert haben. Dennoch halten wir mit der Anpassung an der Entlastung der unteren Einkommensstufen fest, bewegen uns damit auf dem Niveau der umliegenden Kommunen und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Wolfsburg“, betont Iris Bothe, Dezernentin für Jugend, Bildung und Integration. „Die Planungen berücksichtigen eine vertretbare und vor allem eine sozial ausgewogene Beitragsanpassung für die Familien in Wolfsburg.“
Sozialschwache Familien sollen entlastet werden
Die Überarbeitung der Elternbeitragstabellen ist in intensiver Diskussion mit den Fraktionen erfolgt und von drei Bedingungen geprägt: Eine Entlastung der unteren Stufen, das heißt erst ab einem bereinigten Jahreseinkommen (Steuerpflichtiges Einkommen abzüglich Werbungskosten, pauschaler Abzug, Kinderfreibetrag und gegebenenfalls Unterhaltsleistungen) von 21.100 Euro müssen Eltern künftig Beiträge zahlen. Gleichzeitig wird es gestaffelte und moderate Erhöhungen der Elternbeiträge in den mittleren Einkommensstufen geben. Außerdem erfolgt eine Erweiterung in den Einkommensstufen ab einem Einkommen von 58.000 Euro im Jahr. Ab einem bereinigten Einkommen von über 100.000 Euro pro Jahr wird der höchste Beitragssatz fällig. Dabei handelt es sich um den Regelbeitrag, welcher auch grundsätzlich erstmal für alle Eltern gilt und auf Antrag der Eltern sozial-gestaffelt berechnet wird. Die Höhe der Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte und in einem Familiennest in der Kindertagespflege (Satzung für die Kostenbeiträge in der Kindertagespflege in Wolfsburg) ist dabei identisch.
„Wolfsburg hat im kommunalen Vergleich eines der höchsten Familieneinkommen bei gleichzeitig geringsten Elternbeiträgen“, erklärt Katharina Varga, Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend. „Wir haben uns intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen der Familien in Wolfsburg auseinandergesetzt und sind zuversichtlich, dass die geplanten Anpassungen eine ausgewogene Verteilung der Beiträge für Familien ermöglichen werden.“
Nicht nur für städtische Kitas
Die geänderten Beitragstabellen gelten sowohl für die städtischen Einrichtungen, als auch für alle in Wolfsburg tätigen freien Träger von Kindertagesstätten und alle Wolfsburger Kindertagespflegestellen. Die Berechnung der Elternbeiträge wird von der Stadt Wolfsburg als Dienstleistung für jeden Kita-Träger übernommen. Die Träger ziehen die Beiträge von den Eltern direkt ein.
Teil des Beschlusses ist die Auswertung der Verteilung der Familien über die Einkommensstufen nach drei Jahren durch die Verwaltung und damit ein Abgleich, ob die gewählten Stufen und Einkommensgrenzen praktikabel sind oder eine Anpassung erforderlich sein kann.
Auch in der Verwaltung hat sich was getan
Mit der Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Wolfsburg durch den Rat am 22. März wurde ein umfangreiches Konsolidierungspaket beschlossen. Wie alle Bereiche der Stadtverwaltung hat auch der Geschäftsbereich Jugend seinen Beitrag geleistet, unter anderem durch Reduzierung von Verwaltungsaufwänden, Abbau von Führungsstellen und Umorganisationen, Minderung von Zuschüssen sowie durch die Erhöhung von Beiträgen. Insgesamt hat der Rat für den Geschäftsbereich Jugend Konsolidierungsvorschläge in Höhe von 1.539.300 Euro (ab 2024: 2.673.400 Euro) beschlossen. Darauf entfallen 962.900 Euro (ab 2024: 2.311.000 Euro) auf die Erhöhung der Elternbeiträge für die Krippen der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.
Bei Fragen rund um das Thema Elternbeiträge sowie zur Einreichung der Anträge auf sozial gestaffelte Berechnung steht Eltern und Sorgeberechtigte die Antragsannahme (Zimmer D 003) im Erdgeschoss des Geschäftsbereichs Jugend (Jugendamt) in der Pestalozziallee 1A, 38440 Wolfsburg zur Verfügung (Tel. 05361 282824, Email: elternbeitragsberechnung@stadt.wolfsburg.de).
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