Klinikum passt erste Zutrittsregeln an

Das Besuchsverbot bleibt aber vorerst noch bestehen.

Archivbild.
Archivbild. | Foto: aktuell24/kr

Wolfsburg. Das Klinikum Wolfsburg passt sein aktuelles Hygienekonzept an. Ab dem 31. Mai 2021 erhalten ambulante Patienten, die einen Sprechstundentermin innerhalb des Klinikums haben, nur noch Zutritt, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen. Diese Regelung gilt auch für eine eventuell medizinisch erforderliche Begleitperson dieser Patienten.


Ausgenommen davon sind Personen mit einem vollständigen Corona-Impfschutz sowie Personen, die bereits von einer Corona- Infektion genesen sind, teilte das Klinikum am Donnerstag mit. Bereits seit gut einem Jahr testet das Klinikum alle geplanten, stationären Patient*innen sowie Patient*innen, die für einen ambulanten Eingriff geplant sind, einen Tag vor ihrer Aufnahme beziehungsweise Behandlung auf das Corona-Virus.

Der Zugang zum Klinikum ist für Patienten und Begleitpersonen weiterhin nur über den Haupteingang an der Sauerbruchstraße möglich. Hier wird es Kontrollen geben, ob ambulante Patienten und Begleitpersonen die Voraussetzungen zum Betreten des Klinikums erfüllen. Einlass erhalten diese, wenn sie ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) aus einer zugelassenen Teststelle nachweisen können. Akzeptiert werden sowohl Ergebnisse der Testungen auf der Corona-Warn App, der PassGo-App oder ähnlicher Apps sowie entsprechende schriftliche Bescheinigungen im Original. Ein kostenloser Abstrich ist zu den Öffnungszeiten des Test-Zentrums im Klinikum Wolfsburg möglich. Ergebnisse von Selbsttests sind nicht zugelassen.

Nachweise müssen erbracht werden


Ambulante Patient und Begleitpersonen, die schon länger als 14 Tage über einen vollen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen, können das Klinikum bei Vorlage ihrer vollen Impfdokumentation im Original betreten. Ambulante Patient und Begleitpersonen, die seit 28 Tagen, aber nicht länger als ein halbes Jahr von einer Corona-Infektion genesen sind, erhalten Zugang zum Klinikum, wenn sie am Eingang eine amtliche Bescheinigung über ihre Genesung im Original nachweisen.

„Die Testpflicht für Sprechstundenpatienten ist für uns im Klinikum die Basis dafür, dass wir bei einer hoffentlich weiter sinkenden Inzidenz in Wolfsburg auch zeitnah unsere Besucherregelungen lockern und damit die von uns allen gewünschten Patientenbesuche wieder ermöglichen können. Wir sehen in der Testpflicht ein geeignetes Mittel, um bei steigendem Publikumsverkehr die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten als auch die Gesundheit unserer Beschäftigten so gut wie möglich schützen zu können“, erklärt der Ärztliche Direktor des Wolfsburger Klinikums, Prof. Dr. Matthias Menzel. Das geltende Besuchsverbot im Klinikum Wolfsburg bleibe vorerst aber noch bestehen, so Menzel.

Während ihres Aufenthalts im Klinikum müssen ambulante Sprechstunden-Patienten weiter durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Am Eingang ist zudem eine namentliche Registrierung erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet das Klinikum Patienten, die notwendigen Angaben schon vorab über die Homepage des Klinikums (www.klinikum.wolfsburg.de) online einzugeben.


mehr News aus Wolfsburg