Klinikum Wolfsburg: Zutritt für Besucher nur noch in Ausnahmefällen möglich

Auch Infoveranstaltungen für werdende Eltern werden vorerst wieder ausgesetzt.

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Archivbild. | Foto: aktuell24/kr

Wolfsburg. Ein Besuch von Patientinnen und Patienten im Klinikum Wolfsburg ist angesichts der steigenden Corona-Infektionen in Wolfsburg und dem bald anzunehmenden Überschreiten des „Inzidenzwert“ 50 (also 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner binnen 7 Tage) ab Donnerstag, 29. Oktober, vorerst grundsätzlich nicht mehr möglich. Ein entsprechendes Verbot hat das Klinikum erlassen. Ausnahmen können nach vorheriger Rücksprache aus medizinischen oder palliativmedizinischen Gründen sowie in der Geburtshilfe, der Kinderklinik und für Blutspenderinnen und -spender ermöglicht werden. Dies teilt das Klinikum Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.


„Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und insbesondere, um die uns anvertrauten Patienten, aber auch unsere Mitarbeitenden zu schützen, haben wir diese Entscheidung treffen müssen. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, erklärt die stellvertretende Klinikumsdirektorin Katrin Stary. Klinikumsdezernentin Monika Müller erläutert: „Wir bitten alle Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen um Verständnis für diesen Schritt. Mit dem Besuchsverbot reagieren wir auf die aktuelle Infektionslage - auch um zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird. Sobald wie möglich werden wir das Verbot natürlich wieder lockern."

Das Klinikum sagt zudem zahlreiche geplante Veranstaltungen, Vorträge und Schulungen ab. Auch die gerade erst von der Geburtshilfe wieder angebotenen Infoveranstaltungen für werdende Eltern müssten erneut ausgesetzt werden. Dagegen würden die Ambulanzen vorerst weiter Sprechstundentermine anbieten. Das Klinikum weist darauf hin, dass Patientinnen und Patienten zu den Terminen möglichst ohne Begleitung kommen. Ausnahmen für hilfsbedürftige Personen seien nach Rücksprache möglich.

Grundsätzlich gelte im Klinikum die Pflicht mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Alltagsmasken seien nicht gestattet. Zu den geltenden Hygienebestimmungen gehören auch die Händedesinfektion und das Einhalten von Mindestabständen zu anderen Personen.


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