Wolfsburg. Die Kündigung einer ehemaligen Diakonie-Mitarbeiterin wird ab heute vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover behandelt. Die Wolfsburgerin sei aus Trotz aus der Kirche ausgetreten und daraufhin gekündigt worden. Eine Klage der Frau vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht hatte zunächst Erfolg. Die Diakonie legte daraufhin Berufung ein.
Der fristlosen Kündigung sei laut vorherigen Medienberichten ein Streit über eine Gehaltserhöhung und den möglichen Renteneintritt der Wolfsburgerin vorausgegangen. Dies habe die Frau zum Austritt aus der Kirche bewogen. Die Diakonie führte daraufhin einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß als Grund der fristlosen Kündigung an. Dem widersprach das Braunschweiger Arbeitsgericht bereits in erster Instanz. Die Wolfsburgerin lehnte eine Wiedereinstellung ab, da die Diakonie den Wiedereintritt in die Kirche voraussetzte. Es folgte die Berufung der Diakonie.
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