Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg wird fortgeschrieben


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Symbolfoto: Archiv | Foto: Nino Milizia

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg schreibt zurzeit den Lärmaktionsplan für Straßenlärm gemäß der "Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm 2002/49/EG" (EU-Umgebungslärmrichtlinie, ULR) fort. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.


Das Land hat der Stadt zu diesem Zweck Schallpläne zur A 39, B 188 sowie zu den wesentlichen Zubringertrassen (L290, L292, L294, L 295, L321, L322) erstellt.

Die Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf der Internetseite der Stadt Wolfsburg sind daher entsprechende Informationen unter dem Link wolfsburg.de/laermaktion abrufbar.

Jeder Bürger kann vom 1. bis 31. März die Lärmkarten einsehen und sich gegebenenfalls zur Verkehrslärmbelastung in Wolfsburg äußern. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft werden erfasst und ausgewertet. Soweit diese umsetzbar sind, fließen sie in den Lärmaktionsplan ein.

Die Ergebnisse des Lärmaktionsplans werden anschließend im Internetauftritt der Stadt Wolfsburg bekanntgegeben und die Bürger, die teilgenommen haben, erhalten die Ergebnisse ebenfalls zur Kenntnis. Der Aktionsplans wird vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen und der Landesregierung zur Kenntnis gegeben. Der Plan wird alle 5 Jahre erneuert bezieheungsweise aktualisiert.