Landesforsten erhöhen Biodiversität im östlichen Barnbruch

Die Pflanzungen 2025 sollen bereits den Grundstein für alte Eichenwälder im Jahr 2225 legen.

Neue Pflanzen werden im Baggerpflanzverfahren gesetzt.
Neue Pflanzen werden im Baggerpflanzverfahren gesetzt. | Foto: Niedersächsische Landesforsten

Wolfsburg. Die Niedersächsischen Landesforsten werten die Wälder im östlichen Teil des Barnbruch weiter auf. Im Januar 2025 pflanzten die Mitarbeiter und Partner der Försterei Barnbruch unter der Leitung von Förster Michael Cordes auf einer Fläche von rund vier Hektar 9.000 Eichensetzlinge. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Landesforsten hervor.



Per Baggerpflanzverfahren wurden die Großpflanzen mit einer Größe von bis zu 1,5 Metern auf der Fläche eines ehemaligen nadelholzgeprägten Standortes in den Boden gebracht.

Die Pflanzung gliedert sich in einen vielschichten Aufwertungsplan zur Revitalisierung der Sumpf- und Bruchwälder im Allerurstromtal ein: Bisher sind nun knapp 40 Hektar ehemals durch Nadelholz geprägten Waldes im Flächenpool Barnbruch in Laubwälder umgewandelt. Weit über 100.000 Eichenpflanzen wurden gesetzt. Der bereits erfolgte Rückbau von Entwässerungssystemen, um eine Wiedervernässung von Teilbereichen zu initiieren, ist ein weiterer Bestandteil der Aufwertung, wovon auch die jetzt gepflanzten Eichen profitieren werden.

Waldstabilität und Biodiversität soll erhöht werden


„Beim Flächenpool handelt es sich nicht mehr um Wirtschaftswälder, vielmehr geht es hier um die Erhöhung der Waldstabilität und Biodiversität im örtlichen Raum. Es geht uns darum, die Landschaft in Richtung hin zu mehr Naturnähe zu „reparieren“, zu diversifizieren, artenreicher und strukturreicher zu gestalten“, erklärt Förster Cordes. „Die ehemaligen, sehr durch die Kiefer geprägten Wälder, sollen gezielt durch die heimische Stieleiche angereichert und bestimmt werden“, so der Förster.

Gedacht wird hierbei in Generationen. Der Grundstein für alte Eichenwälder im Jahre 2225 wird mit der Pflanzung im Jahr 2025 gelegt. Die Finanzierung der umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen im Flächenpool erfolgt im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.


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