Leistungsbezogene Bezahlung auch für Beamte

von Eva Sorembik


Ausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung sprach sich einstimmig für die Leistungsprämien aus. Symbolfoto: Mac Angerstein
Ausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung sprach sich einstimmig für die Leistungsprämien aus. Symbolfoto: Mac Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Wolfsburg. Künftig sollen auch die Beamten der Stadt Wolfsburg eine leistungsbezogene Prämien erhalten. In der heutigen Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung fand der entsprechende Beschlussvorschlag die einstimmige Zustimmung.


Laut der Beschlussvorlage will die Stadt künftig nicht nur Angestellten sondern auch Beamtenjährlich eine leistungsbezogene Prämienzahlung gewähren.

In der Vorlagenbegründung heißt es hierzu, dass die Stadtverwaltung Wolfsburg im Zuge der Verwaltungsreform und der Einführung neuer Steuerungselemente bereits Strukturen in der gesamten Verwaltung geschaffen habe, die gegenseitiges Vertrauen, Kooperation und Eigenverantwortung in den Mittelpunkt stellen. So seidie gesamte Verwaltung organisatorisch überwiegend in Teams strukturiert, welche die Aufgaben selbstorganisiert wahrnehmen. Diese Teams setzen sich aus tariflich Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten zusammen.

Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten wird angestrebt


Für die tariflich Beschäftigten eröffne der TVöD bereits seit 2007 eine leistungs-orientierte Bezahlung. Sie soll nach dem Tarifvertrag dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern, Motivation und die Eigenverantwortung der Beschäftigten sowie die Führungskompetenz zu stärken. Um ein schlüssiges Konzept eines leistungs- und zielorientierten Führungssystems für die Gesamtverwaltung glaubwürdig umsetzen zu können, wurde konsequenterweise das System der leistungs-orientierten Bezahlung auch für die Beamtinnen und Beamten eingeführt, so dass für die Jahre 2007 bis 2010 Leistungsprämien auf der Grundlage der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung (NLPZVO) gewährt werden konnten.

Nachdem das NiedersächsischeMinisterium für Inneres und Sport die Wolfsburger Regelung der leistungsorientierten Bezahlung für Beamtinnen und Beamte im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Stadt im Nachhinein als nicht kompatibel mit der NLPZVO angesehen hat, habediese eingestellt werden müssen.

Neue Rechtsgrundlage geschaffen


Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) am 1.Januar habe der Gesetzgeber im kommunalen Bereich nunmehr die Möglichkeit geschaffen, Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A nach dem gleichen System wie für tariflich Beschäftigte zu gewähren, wenn auch hinsichtlich der Prämienhöhe in einem anderen Rahmen. Der Gesetzgeber entspriche damit dem Bedarf niedersächsischer Kommunen - so auch der Stadt Wolfsburg - nach größtmöglicher Flexibilität in der Leistungsbezahlung und beendet zugleich die Ungleichbehandlung zu der tariflichen Leistungsvergütung.

Die endgültige Entscheidung über die Gewährung der Leistungsprämien wird der Rat in seiner Sitzung am 5. April treffen.


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