Wolfsburg. Nach umfangreichen Vorarbeiten kann jetzt der wichtigste Teil der Mietspiegelerstellung starten: Die Umfrage unter den Wolfsburger Einwohnern beginnt am 1. März, berichtet die Stadtverwaltung.
Der Mietspiegel spiegelt die ortsüblichen Mieten wider, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Im Fragebogen werden deswegen neben der Höhe der Miete unter anderem auch Daten über die Größe der Wohnung, die Ausstattung von Bad und Küche, das Vorhandensein von Balkon oder Dachterrasse sowie die Art der Heizung abgefragt. Da die Stadt Wolfsburg erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, werden viele Details erfasst, die Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben können.
Qualifizierter Mietspiegel soll eingeführt werden
„Auf Basis der erhobenen Daten werden wir bis zum Ende des Jahres einen qualifizierten Mietspiegel für Wolfsburg einführen können“, fasst Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide zusammen. „Wir sorgen mit dem Mietspiegel für noch höhere Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt.“ Mit dem Mietspiegel können Vermieter ihre Mieten künftig rechtssicher ermitteln und Mieter werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt.
Post von der Stadt erhalten jedoch nur etwa 2.000 Personen. „Aufgrund der besonderen Wohnungsmarktstruktur in Wolfsburg ist es möglich, den Befragungsaufwand zu minimieren. Auf Nachfrage haben sich die vier Wohnungsgesellschaften Neuland, Volkswagen Immobilien, Allertal und Sahle dazu bereit erklärt, das Ausfüllen der Fragebögen stellvertretend für Ihre Mieter, die Teil der Stichprobe sind, zu übernehmen“, betont Marcel Hilbig, Leiter des zuständigen Referats Daten, Strategien, Stadtentwicklung. Es sei jedoch möglich, dass sich die Wohnungsgesellschaften mit Nachfragen an ihre Mieter wenden.
Fragebogen online ausfüllen
Nach Möglichkeit soll die Beantwortung des Fragebogens online über wolfsburg.de/mietspiegel erfolgen. Im Anschreiben ist daher ein Zugangskennwort enthalten, über das die Befragten auf der Website Zugang zur Umfrage bekommen. Sollte ein digitales Ausfüllen nicht möglich sein, wird nach rund vier Wochen automatisch an die Umfrage erinnert – dann auch mit einem Papierfragebogen.
Vor dem Ausfüllen des Fragebogens wird empfohlen, den Mietvertrag, die letzte Betriebskostenabrechnung und eventuell Unterlagen zur Mietanpassung oder Betriebskostenanpassung zur Hand zu nehmen. Sind sich Mieter*innen unsicher oder fehlen ihnen Angaben, können sie sich auch an ihre Vermieter*innen wenden. „Wir bitten alle Vermieter*innen, Ihre Mieter*innen auf Nachfrage aktiv zu unterstützen, denn der Mietspiegel ist im Interesse beider Parteien“, so Marcel Hilbig. Neben den Informationen auf wolfsburg.de/mietspiegel erhalten die Befragten mit ihrem Anschreiben zusätzliche Informationen zur Umfrage, zudem enthält der Fragebogen konkrete Ausfüllhinweise. Unter der Telefonhotline 05361 281234 werden alle weiteren Fragen beantwortet. Auch die Kontaktaufnahme via E-Mail an mietspiegel@stadt.wolfsburg.de ist möglich. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert rund 30 Minuten.
„Wir bitten alle Einwohner*innen teilzunehmen, die das Schreiben zur Mietspiegel-Umfrage von uns erhalten. Seit der Gesetzesänderung im Mietspiegelreformgesetz ist die Teilnahme verpflichtend. Bitte kommen Sie dieser Pflicht nach und füllen den Fragebogen vollständig bis zum 16. April 2023 aus, auch wenn es für Sie mit einem gewissen Aufwand verbunden ist“, appelliert Kai-Uwe Hirschheide. Der Datenschutz wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Mietspiegelerhebung stets gewährleistet. Die Fragebögen werden ausschließlich in der Statistikstelle im Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung der Stadt Wolfsburg ausgewertet.
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