Mobilitätsticket: Wiedereinführung der zeitlichen Begrenzung


Das Ticket gilt ab dem 1. April wieder ab 8:30 Uhr morgens. Symbolfoto: Eva Sorembik/Archiv
Das Ticket gilt ab dem 1. April wieder ab 8:30 Uhr morgens. Symbolfoto: Eva Sorembik/Archiv | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Wie die Stadt Wolfsburg in ihrer Pressemitteilung informiert, wird mit Beschlusses des Rates vom 14. März wieder eine tägliche Zeitbeschränkung beim Mobilitätsticket eingeführt. Das Mobilitätsticket für Inhaberinnen und Inhaber der WolfsburgCard gilt somit ab 1. April ab 8:30 Uhr morgens.


Seit Juli 2009 bietet die Wolfsburger Verkehrsgesellschaft (WVG) auf Beschluss des Rates der Stadt Wolfsburg für Inhaberinnen und Inhaber der WolfsburgCard ein Mobilitätsticket an. Dieses vergünstigte Monatsticket berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Dieses Monatsticket galt seit 2014 zeitlich uneingeschränkt.

Für Inhaberinnen und Inhaber des Mobilitätstickets, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und im Rahmen dieser Erwerbstätigkeit auf die Nutzung des Mobilitätstickets vor 8:30 Uhr morgens angewiesen sind, wird auf Antrag eine Ausnahme ermöglicht. Dieser Antrag ist bei dem jeweils zuständigen Leistungsträger (Jobcenter, Wohngeldstelle, Geschäftsbereich Soziales) zu stellen.