Wolfsburg. Anfang des Jahrs geriet Volkswagen in die Kritik, weil der Verdacht bestand, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens an Tierversuchen beteiligt sein sollte. Nun teilte der Konzern mit, dass durch eine Prüfung kein pflichtwidriges Verhalten oder arbeitsrechtlich relevante Verstöße festgestellt werden konnten und besagter Mitarbeiter als Leiter der Konzern-Außenbeziehungen zurückkehrt.
Die Volkswagen-Konzernrevision habe im Rahmen einer umfassenden Sonderprüfung weder ein pflichtwidriges Verhalten noch arbeitsrechtlich relevante Verstöße von ihren Mitarbeitern bei Studien festgestellt, die die ehemalige rechtlich selbstständige Europäische Forschungseinrichtung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor e.V. (EUGT) in Auftrag gegeben hatte. Dies teilte der Konzern am Mittwoch mit. Mit besonderer Aufmerksamkeit seien die Abläufe im Vorfeld einer in einem US-amerikanischen Forschungslabor durchgeführten Studie an Primaten überprüft worden.
Steg kehrt zurück
Der seit Ende Januar auf eigenen Wunsch beurlaubte und von seinen Aufgaben freigestellte Dr. Thomas Steg kehre deshalb mit sofortiger Wirkung in seine Funktion als Leiter der Konzern-Außenbeziehungen von Volkswagen zurück.
„Ich war sicher, mich arbeits- und dienstrechtlich korrekt verhalten zu haben. Dennoch habe ich mich gefragt, ob ich damals, im Frühjahr 2013, nicht noch mehr hätte unternehmen können, um den Test in den USA zu verhindern. Ich bedauere sehr, dass ich damals nicht anders gehandelt habe und entschuldige mich dafür“, sagte Thomas Steg.
„Die EUGT-Sonderprüfung ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass Dr. Thomas Steg keine persönlichen rechtlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind. Er hat sich dennoch sowohl intern als auch in der Öffentlichkeit für sein Nichteingreifen in dieser Angelegenheit entschuldigt. Zu einer guten Unternehmenskultur gehört es auch, dass Mitarbeiter nach vollständiger Aufklärung eines Sachverhalts mit entlastendem Ergebnis voll umfänglich rehabilitiert werden. Daher freue ich mich, dass Dr. Thomas Steg seinen Aufgaben nun wieder nachkommt“, erklärte Hiltrud D. Werner, Vorstand für Integrität und Recht der Volkswagen AG.
Prüfungen noch dieses Jahr abschließen
„Wir werden die darüber hinaus gehende unabhängige Überprüfung sämtlicher Versuchs-, Studien- und Forschungsprojekte, an denen das Unternehmen mittelbar und unmittelbar beteiligt war oder ist, in der zweiten Jahreshälfte abschließen“, sagte sie weiter. Diese freiwillige Selbstverpflichtung von Volkswagen geht weit über die bestehenden Compliance-Vorschriften und -Prozesse hinaus.
„Neben rechtlichen Zusammenhängen geht es bei Forschungsprojekten und -studien immer auch um ethisch-moralische Fragen. Volkswagen spricht sich daher entschieden gegen Tierversuche aus. Tierversuche sind für Fragen von Verkehr und Mobilität verzichtbar und nicht akzeptabel, es sei denn, der Gesetzgeber schreibt sie zwingend vor“, so Werner. Grundsätzlich wird für zukünftige Forschungsvorhaben des Volkswagen Konzerns die Berücksichtigung deutscher Ethiknormen weltweit verpflichtend eingeführt. Der Volkswagen-Konzern unterhält allein in Deutschland 1.290 Kooperationen mit mehr als 100 Hochschulen und über60 Forschungsinstituten.
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