Fallersleben. Zum 1. November wird das Schwefelbad Fallersleben auch die Teilnahme am Funktionstraining auf 2G umstellen. Das bedeutet, dass nur Personen, die geimpft oder genesen sind, daran teilnehmen können. Ausnahmen gelten für Personen, die sich aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen können. Hier muss jedoch ein Nachweis erbracht werden. Auch für das freie Schwimmen und die Sauna gelten die 2G-Regeln. Kursangebote wie Yoga, Babyschwimmen oder Beckenbodentraining fänden ohnehin bereits unter "2G" statt. Darüber berichtet das Klinikum Wolfsburg in einer Pressemitteilung.
Badleiterin Maren Körber freut sich: „Nach gut eineinhalb Jahren können wir endlich wieder unsere Sauna in Betrieb nehmen und auch das Freie Schwimmen anbieten.“ Durch die Umstellung auf 2G muss die Sauna nicht mehr als Ausgleichsfläche genutzt werden. Die Sauna werde am Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag öffnen, wie das Bad nun ankündigt. Mittwoch sei dann Damensauna und am Freitag bis 17 Uhr Herrensauna. Mittwoch und Freitag ist die Sauna jeweils von 9:00 – 20:00 Uhr geöffnet. Samstag und Sonntag von 10:00 – 16:00 Uhr. Das freie Schwimmen findet jeweils Samstag und Sonntag von 12:00 – 14:00 Uhr statt. Die genauen Zeiten und Regeln können der Homepage entnommen werden. Bei dem Besuch der Sauna und bei dem Freien Schwimmen gilt ebenfalls die „2G-Regel“.
Physiotherapeutische Leistungen und andere Einzeltherapien sowie Massageleistungen werden weiterhin im Rahmen der „3G-Regel“ (geimpft, genesen und getestet) stattfinden. Deshalb bittet das Schwefelbad um Verständnis, dass im Eingangsbereich unverändert die Abstands- und Maskenpflicht besteht. Im Eingangsbereich ist daher auch weiterhin keine Wartezone eingerichtet.Durch die Umstellung können aber wieder die gewohnten Wege, die Umkleiden und die Duschen vor und nach dem Funktionstraining genutzt werden. Zudem sind die Nutzung der Schränke sowie die erweiterte Kurszeit wieder möglich.
Die Kursangebote, wie beispielsweise das Babyschwimmen, Yoga oder das Beckenbodentraining laufen ohnehin unter der „2G-Regel“.