Wolfsburg. Viele Kundinnen und Kunden des Jobcenters Wolfsburg konnten während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort bis zum 15. Juni 2021 das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung. Dies teilt das Jobcenter Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.
Wenn eine Kundin beziehungsweise ein Kunde erstmalig einen Antrag beim Jobcenter Wolfsburg stellt, erfolge grundsätzlich eine Prüfung seiner Identität. Die Prüfung sei anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung) vorzunehmen und diene auch dazu, Leistungsmissbrauch zu vermeiden. Die Identitätsprüfung könne grundsätzlich auch online erfolgen und diene in erster Linie dazu, persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten.
Deshalb biete das Jobcenter Wolfsburg befristet bis zum 15. Juni 2021 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit könne die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, sei freiwillig. Die Nichtnutzung habe keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kundinnen und Kunden dagegen entscheiden, würden sie einen Brief von ihrem Jobcenter erhalten, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die pandemische Lage es zulasse.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Selfie-Ident-Verfahren nutzen können, würden ein Schreiben von ihrem Jobcenter bekommen. Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, würden bis zum 30. April ein entsprechendes Schreiben bekommen, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt werde. Betroffene müssten also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden. Technische Unterstützung würden die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01 bekommen.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung würden die Kundinnen und Kunden drei Dinge brauchen: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronische Reisepass mit Chip). Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben beziehungsweise durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite würden sie weitere Informationen zum Verfahren erhalten.