Wolfsburg. In Wolfsburg tritt aufgrund des hohen Inzidenzwertes von derzeit 120,6 Fällen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen am Freitag ein sogenanntes "Lagerverbot" für den Bereich des Allerparks und des Arena Sees in Kraft. Hierüber informiert die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung. Im gesamten festgelegten Bereich sei die "Einrichtung eines Rast- und Ruheplatzes zum Zwecke des Verweilens" untersagt. Die Anordnung gilt bis einschließlich Montag, den 5. April.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verhängt die Stadt über die Osterfeiertage von Freitag, 2. bis einschließlich Montag, 5. April, ein Lagerverbot im Allerpark und am Arenasee. Die Grillplätze im Allerpark dürfen in dieser Zeit ebenfalls nicht genutzt werden.
Ausgenommen hiervon sind die an den Wegen und Plätzen bereitgestellten Parkbänke und sonstigen Sitzmöglichkeiten wie Findlinge und Natursteinblöcke. Die aktuellen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen sowie zum Abstandsgebot sind zu beachten.
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren Einhaltung
Das Lagerverbot wird in Ergänzung zum Ansammlungsverbot gemäß Paragraf 2 Absatz 1a der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf den Grünflächen, öffentlichen Freiräumen einschließlich der Wege und Plätze erlassen. Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden in Bezug auf die Überwachung der seit Dienstagmorgen gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen intensivieren.
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