Wolfsburg-Heiligendorf. Am Montagnachmittag zogen Beamte der Polizei Fallersleben in Heiligendorf einen 57 Jahre alten Tiguan-Fahrer mit 4,66 Promille aus dem Verkehr. Da der volltrunkene Wolfsburger gut einhundert Minuten später trotz polizeilichen Verbots sich erneut ans Steuer setzte, muss er sich nun zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Dies berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung. Der 57-Jährige musste seine Fahzeugschlüssel abgeben und verbrachte den Abend in einer Gewahrsamszelle.
Zeugen hatten die Polizei verständigt, als der 57-Jährige mit seinem Tiguan zunächst um 14 Uhr am Barnstorfer Weg hielt und nach dem Aussteigen sich bei einem Sturz am Kopf verletzte. Da der Wolfsburger angab, am Mittag eine Weinschorle getrunken zu haben, führten die Polizisten ein Alkoholtest durch. Mit dem Ergebnis von 4,66 Promille ist jeder Fahrer absolut fahruntüchtig, kommentierte ein Beamter das Ergebnis. Nach einer Blutprobe im Klinikum wurde der 57-Jährige entlassen. Zum Abschluss untersagten die Polizisten dem Fahrer das weitere Führen von Kraftfahrzeugen, stellten seinen Führerschein sicher und ebenfalls aus Gefahren abwehrenden Gründen den Fahrzeugschlüssel des Tiguans.
Als die Beamten sich danach um das sichere Abstellen des Tiguans kümmerten, erschien der 57-Jährige erneut diesmal mit einem geliehenen Golf im Barnstorfer Weg. Daraufhin wurde dem immer noch volltrunkenen Beschuldigten erneut eine Blutprobe entnommen und auch der Fahrzeugschlüssel des Golfs sichergestellt. Aus Gefahren abwehrenden Gründen verbrachte der 57-Jährige zur Ausnüchterung den Abend bis 0:30 Uhr in einer Gewahrsamszelle in Wolfsburg.
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