Wolfsburg.
Jährlich entscheiden sich rund 200 Wolfsburger Eltern für eine Betreuung durch Kindertagespflegepersonen. Neben der Betreuung in den Kindertagesstätten der unterschiedlichen Träger ist die Betreuung in der Kindertagespflege insbesondere aufgrund des überschaubaren, familiären Rahmens eine besonders beliebte und geeignete Betreuungsform für unter Dreijährige.
Tagesmütter und auch Tagesväter betreuen die Kinder in kleinen Gruppen in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in "Großfamiliennestern".
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Betreuung in den "Familiennestern" der Stadt Wolfsburg mit Stand vom 1. Januar 2015. Darin festgehalten sind die Kriterien, aus denen sich der individuelle Förder- und Betreuungsbedarf ableitet. Um diese Regelungen verständlicher zu formulieren, hat der Geschäftsbereich Jugend in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kindertagespflegepersonen die Fördergrundsätze konkretisiert – mit dem Ziel, Vergleichbarkeit, Transparenz sowie Verbindlichkeit und Planungssicherheit zwischen allen Betreuungsverhältnissen herzustellen. Besonders an der Förderung von Kindertagespflege ist nämlich das Dreiecksverhältnis zwischen den sorgeberechtigten Eltern, den betreuenden Kindertagespflegepersonen und der Stadt Wolfsburg als zuständiger Stelle für die Erteilung der Pflegeerlaubnisse und Förderung der Kosten für die Kindertagesbetreuung.
Voraussetzung für eine Förderung ist nach Angaben der Stadt, dass zwischen den Kindertagespflegepersonen und den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag über den individuellen Bedarf geschlossen wird und die Eltern parallel dazu einen Antrag auf Förderung dieser Betreuung beim Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg stellen. Durch den Antrag werden die Betreuungsstunden an die Kindertagespflegeperson gefördert, sodass diese direkt für ihre Betreuungsleistung bezahlt wird, während die Eltern einen nach Einkommen und Betreuungsumfang gestaffelten Elternbeitrag für ihre Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zahlen.
Förderung bis zu 30 Stunden die Woche
Nach der nun erfolgten Konkretisierung der Richtlinie wird ab dem 1. November künftig ohne besondere Begründung eine Betreuungszeit von 30 Stunden in der Woche gefördert. Weiterhin wird auch die Förderung einer geringeren Stundenzahl nach Elternwunsch und Kindesbedarf ermöglicht. Bei mehr als 30 Stunden wöchentlichem Betreuungsbedarf müssen die Eltern eine Begründung mit entsprechenden Nachweisen im Antrag vorlegen. Da es besonders wichtig ist, dass sich ein Kind schrittweise bei der Kindertagespflegeperson eingewöhnen kann, fördert der Geschäftsbereich Jugend ab Betreuungsbeginn diese Eingewöhnung in vollem vertraglichem Umfang. Hierzu wird es künftig einen Hinweis im Antrag geben, der die Eltern auf diese Eingewöhnungszeit hinweist und den Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Eingewöhnung keine finanziellen Nachteile entstehen lässt.
Auch wurden Übergangsregelungen formuliert, die unter anderem bei unvorhersehbaren Veränderungen in den Familien – wie etwa Arbeitslosigkeit, Änderungen in der Erwerbsaufnahme, erneute Schwangerschaft der Kindesmutter oder auch Trennung der Kindeseltern – ein Bestandsschutzzeitraum von sechs Monaten einräumen und erst danach eine Anpassung an den neuen Betreuungsumfang vornehmen. Erhöhungen des Betreuungsumfangs sind auf Antrag jederzeit möglich.
Diese Regelungen sollen das Tätigkeitsfeld der selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen stärken. Die Kindertagespflegepersonen decken rund zehn Prozent des Betreuungsbedarfs in der Betreuungslandschaft in Wolfsburg für Kinder zwischen einem und drei Jahren ab. Sie sind insbesondere aufgrund ihrer flexiblen Betreuungslösungen, einer guten fachlichen Qualifizierung und Begleitung durch den Familienservice Wolfsburg e. V. und einem sehr förderlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel in der Betreuung der Kleinkinder ein sehr gutes und beliebtes Angebot für die Betreuungsbedarfe Wolfsburger Eltern.
mehr News aus Wolfsburg